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16. März 2020

Pandemieplan Senioreneinrichtungen

Pandemieplan Senioreneinrichtungen

15. März 2020

Corona - Land legt Regeln zur Notfallbetreuung fest

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis einschließlich Ostermontag, 13. April, geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium hat in einer mit dem Bildungsministerium abgestimmten Weisung an die Landräte und Oberbürgermeister am Wochenende die konkreten Vorgaben dafür festgelegt. Zu schließen sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager. "Wir müssen Infektionsketten unterbrechen", so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Ausgenommen von der Schließung sind die Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz.

Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte. Ab Mittwoch gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. "Die Kinder werden in den Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen", so Grimm-Benne. Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern beschäftigt sind.

Hier der Erlaß im Wortlaut: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/2_Gesundheit/2020_03_15_Erlass-Notbetreuung.pdf

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

13. März 2020

Corona - Unterstützung für betroffene Unternehmen in Sachsen-​Anhalt

Die Landesregierung muss sich weiter besonnen auf alle möglichen Szenarien einstellen. Bund und Länder verfügen bereits über ein breites Instrumentarium an öffentlichen Förderdarlehen und Bürgschaften, um gegebenenfalls Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu überbrücken.
Für Unternehmen aus Sachsen-​Anhalt, die von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Telefon-​Hotline ist unter 0391/567-​4750 immer werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.
 
Quelle: Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt
 
weitere Informationen der Geschäftsstelle des Einsatzstabes Pandemie finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/#c233572
12. März 2020

Coronavirus: Empfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen durch die BGW

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) als Pandemie eingestuft. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell mäßig. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region und ist in "besonders betroffenen Gebieten" höher.

https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus.html?utm_campaign=newsletter_2020-03-11_18:01:21

 

10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung

12. März 2020

Sondernewsletter zum Umgang mit dem Corona Virus (COVID-19) 04-2020

 

Liebe Mitglieder,

aus aktuellem Anlass und auf Grund vermehrt eingehender Anrufe von besorgten Mitgliedsunternehmen möchten wir als Ihr Landesverband zur Besonnenheit aufrufen. Vermeiden Sie Panik, setzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand ein und gehen Sie verantwortungsbewusst mit der Situation um!

Weiterlesen: Sondernewsletter zum Umgang mit dem Corona Virus (COVID-19) 04-2020

04. März 2020

Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt

Der GBA informiert: Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt. Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 04.03.2020 in Kraft.

Weiterlesen: Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt

04. März 2020

LVHKP Newsletter 03-2020

  1. Umlagebetrag zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

  2. Informationen zur stationären Qualitätsprüfung

für weitere Informationen klicken Sie hier (Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im LVHKP)

28. Februar 2020

Fragen und Antworten zum Coronavirus

Robert Koch Institut:  FAQ Liste

Bundesregierung - Deutschland hat Vorkehrungen getroffen:  Ausbreitung Coronavirus

03. Februar 2020

LVHKP Newsletter 02-2020

Liebe Mitglieder,

der heutige Newsletter hält folgende Themen für Sie bereit:

  • Umgang/ Umsetzung mit Wegfall „tägliches Richten der Medikamente“ beim vdek
  • Neufassung der HKP Richtlinie bezüglich Wundversorgung
  • Korrektur der AOK Vergütungsanlage 9
  • Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

für weitere Informationen klicken Sie hier (Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im LVHKP)