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20. März 2020

Spahn kündigt Entlastungen und Hilfe für Pflegebranche an

BMG Maßnahmen

20. März 2020

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld KUG

19. März 2020

Positionen der LV der Krankenkassen und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Soeben erreichte uns folgende Information. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Corona-Virus-Pandemie / Positionen der LV der Krankenkassen und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Ausbreitung des Coronavirus stellt das Pflegesystem vor große Herausforderungen.

Es ist gemeinsame Aufgabe, die Versorgung der Versicherten auch in Zeiten der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten und die bestehenden Ressourcen für die Versorgung zu bündeln. Das bedeutet auch, dass in dieser Zeit bestehende gesetzliche und vertragliche Regelungen, die sich u. a. auf Verwaltungsverfahren beziehen, auf Umsetzbarkeit zu prüfen sind und auch gegebenenfalls davon abgewichen muss.

Die bereits erfolgten Informationen der Pflegelandschaft sind überwiegend auf die Sicherstellung des erforderlichen Hygieneregimes und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ausgerichtet. Es besteht eine hoher Informationsbedarf zu den Auswirkungen denkbarer Personalknappheit in Bezug auf die Versorgungssicherheit.

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18. März 2020

Erlass zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Erlass zur Aufrechterhaltung pflegerischer Versorgung in stationären Einrictungen

17. März 2020

Mitteilung zur Corona Situation des CDU-Gesundheitspolitikers Tino Sorge

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der dynamischen Entwicklungen im Rahmen der Corona/COVID19-Pandemie müssen wir von Tag zu Tag die Lage in Deutschland neu bewerten. Das ist für uns alle eine sehr herausfordernde Situation, die unseren Alltag sehr einschränkt.

Um die Pandemie zu verlangsamen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vereinbart. Wie andere Bundeslandes auch hat Sachsen-Anhalt beschlossen, das öffentliche Leben herunterzufahren und Gaststätten, Clubs, kulturelle Einrichtungen etc. vorerst zu schliessen.  Nur so ist es möglich, die Pandemie einzudämmen, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten und Menschenleben zu schützen. 

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17. März 2020

Auszug aus der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Auszug aus der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Die Bekanntmachung erfolgte durch die Landesregierung, sie tritt um 00:00 Uhr am 18.03.2020 in Kraft.

„…..

§ 6 Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI) sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist, dürfen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:

  • Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes (Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt),
  • vollstationäre Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1015), zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 437),
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
  • Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne der §§ 219 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
  • Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften im Sinne des § 4 des Wohn- und Teilhabegesetz vom 17. Februar 2011(GVBl. LSA S. 136).

Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.

Die jeweils geltenden Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzeitige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen Bevölkerung gekommen ist.

In den Einrichtungen nach Absatz 1 Nr. 1 dürfen Patientinnen und Patienten nur einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Für die Universitätskliniken Halle und Magdeburg gilt ein generelles Besuchsverbot.

In den Einrichtungen nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 4 dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere aus medizinischen oder ethisch-sozial Gründen bestehen (z. B. Frühgeborene, für Kinderstationen, Palliativpatienten).

….“

17. März 2020

Handlungsanweisungen Corona von Averosa

Unser Kooperationspartner Averosa hat "Handlungsanweisungen Corona" mit dem aktuellen Wissen zum Thema zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen alle Mitarbeiter zu belehren, sofern nicht bereits geschehen.

HINWEISE ZUM NEUARTIGEN CORONAVIRUS (SARS-COV-2) UND COVID-19 - BMG

Handlungsanleitung zum Umgang mit Coronaviren (COVID-19) ambulant

Handlungsanleitung zum Umgang mit Coronaviren (COVID-19) stationär

 

 

 

 

 

 

17. März 2020

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

16. März 2020

COVID-19: Pflege-TÜV wird bis Ende Mai ausgesetzt

BERLIN, 16.03.2020 GKV-Spitzenverband

Die regelmäßigen Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen werden angesichts der Corona-Epidemie ausgesetzt. "Pflegebedürftige Menschen bedürfen in ganz besonderer Weise der umfassenden Betreuung und Versorgung, da müssen wir auch ungewöhnliche Wege gehen", sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

"Als Sofortmaßnahme werden wir den Pflege-TÜV zunächst bis Ende Mai aussetzen, um in den Pflegeeinrichtungen freie Kapazitäten zu schaffen. Alle schauen zu Recht auf die Akutversorgung im Krankenhaus und bei den Ärzten, aber wir müssen auch die ambulante und stationäre Altenpflege stabilisieren", so Kiefer weiter.

Hintergrund:

Wenn der Medizinische Dienst eine Pflege-Qualitätsprüfung macht, dann müssen diese durch Pflegekräfte vorbereitet und am Tag der Durchführung betreut werden. Diese Pflegekräfte stehen dann nicht für die praktischen Pflegetätigkeiten zur Verfügung.

 

Quelle: GKV Spitzenverband