Neue Empfehlung des RKI - Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt
Neue Empfehlung des RKI - Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt
Menschen mit einer Corona-Infektion müssen künftig nur noch fünf statt sieben Tage in Isolation. Das geht aus der neuen Empfehlung des Robert Koch-Instituts hervor. Ein „Freitesten“ an Tag fünf wird nun „dringend“ geraten – und bleibt für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege verpflichtend. Verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlung des RKI sind die Länder.
Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neu-regeln-corona-isolation-2022978
weiterführender Link zum RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html
Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung
Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt hat die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 28. Mai 2022 verlängert. Eine Testpflicht an Schulen ist nunmehr nicht mehr notwendig. Einrichtungsbetreibern, Veranstalter sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Die bisherigen Regelungen für Pflegeeinrichtungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Link zur BegründungLink zur Begründung
Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt beschließt neue 17. Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt beschließt neue 17. Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie Testpflichten in bestimmten Bereichen.
Die am 31.03.2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022.
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19.03.2022
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19.03.2022
Mit der am 19. März 2022 beschlossenen Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt ergeben sich folgende Änderungen:
Der bisherige § 15 wird § 13.
1. Testpflichten
In § 13 Abs. 2 und 3 wird der Verweis auf § 28b Abs. 2 und 3 IfSG gestrichen. Hintergrund dafür sind die Änderung des IfSG, die am 20.03.2022 in Kraft getreten sind. Somit gelten für die Testungen von Beschäftigten und Bewohnern wieder nur die Regelungen der Eindämmungsverordnung.
Pflegerettungsschirm bis 30. Juni 2022 verlängert
Pflegerettungsschirm bis 30.06.2022 verlängert
Folgende Regelungen gelten bis einschließlich 30.06.2022 weiter fort:
§ 147 SGB XI: Begutachtungen zum Pflegegrad können weiterhin auch ohne Hausbesuch erfolgen
§ 148 SGB XI: Beratungsbesuche nach § 37.3 können weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen, wenn die oder der Pflegebedürftige es wünscht
§ 150 Abs. 1 bis 5b: die Leistungen des Schutzschirms werden verlängert.
§ 150 Abs. 5 d: die zusätzlichen freien Tage im Rahmen des Pflegezeitgesetzes zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung werden verlängert
§ 150 Abs. 6: regelt unter anderem das die außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen der Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, weiterhin auf Antrag erstattet werden
Diese Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.
Wir gehen davon aus das die entsprechenden Anträge und Formulare rechtzeitig durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht werden.
Befristete Steuerabsenkung kann helfen
LVHKP Pressemitteilung (März 2022)
Befristete Steuerabsenkung kann helfen
Die Preise von Benzin und Diesel steigen gefühlt ins Unermessliche. Pflegedienste, die jeden Tag viele Kilometer fahren, um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen abzudecken, wünschen sich aus der aktuellen Situation heraus eine Entlastung vom Bund.
Unsere Regierung kündigt zwar ein Entlastungspaket an, wann dies jedoch greift, ist offen. Die aktuell vorgeschlagenen Tankrabatte von Bundesfinanzminister Christian Lindner sind sehr umstritten, nicht nur in der Koalition.
Wir fordern deshalb, eine Absenkung der Mehrwertsteuer und der CO2-Steuer, wie es schon während der Corona-Pandemie möglich war. Der Staat sollte schnell und vor allem unbürokratisch helfen, damit unsere Pflegebedürftigen auch weiterhin gut versorgt werden können.
Wir fordern, nicht nur für unsere Branche, eine befristete Steuerabsenkung!
Verlängerungen Corona Regeln zur pflegerischen Versorgung
Der Bundesrat hat in seiner 1017. Sitzung am 11. März 2022 beschlossen, der dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie zuzustimmen.
Wir haben Sie in unserem Newsletter vom 09. März 2022 bereits dazu informiert.
16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen
16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen
Neue Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen – Regeln treten am 04. März 2022 in Kraft
Die Änderungen beziehen sich vorrangig auf das öffentliche Leben. Änderungen für Pflegeeinrichtungen sind folgendermaßen beschrieben.
Das Land Sachsen-Anhalt hat seine 15. Eindämmungsverordnung zum sechsten Mal angepasst
Das Land Sachsen-Anhalt hat seine 15. Eindämmungsverordnung zum sechsten Mal angepasst
Die Änderungen betreffen zum großen Teil den Einzelhandel, Gastronomie etc.
Land und Kommunen setzen einrichtungsbezogene Impfpflicht gemeinsam um
Magdeburg. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat den Kommunen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Unterstützung zugesagt. In einer Video-Schalte haben sich Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund am heutigen Donnerstag mit dem Ministerium über die anstehenden Herausforderungen ausgetauscht. „In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir uns auf einheitliche Verfahren verständigen“, sagte Ministerin Grimm-Benne.