Zugangsdaten vergessen?

13. September 2022

Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung

Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung

Liebe Mitglieder,

bitte denken Sie bei den Entgeltverhandlungen daran, dass die Mitarbeiter, welche bei Ihnen nicht nach einem Tarif oder dem ortsüblichen Entgelt ab dem 01.09.2022 entlohnt werden, ab dem 01.09.2022 mindestens den Pflegemindestlohn erhalten müssen.

Die fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung gilt bis zum 31. Januar 2024 und die Entgelte werden, wie in der Vergangenheit sukzessive erhöht.

Weiterlesen: Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung

17. August 2022

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis zum 17. September 2022.

Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.

Weiterlesen: Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

12. August 2022

Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt

LVHKP Pressemitteilung (Aug. 2022)

Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt

 

Verbände fordern Landesregierung auf, Verhandlungen über die Refinanzierung der neuen Pflegelöhne zu unterstützen

In Sachsen-Anhalt blockieren die Kostenträger die Refinanzierung der versprochenen Tarifgehälter für Pflegekräfte. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V. (LVHKP) kritisieren wenige Tage vor dem geplanten Start der Tarifpflicht in der Pflege eine einzigartige Blockadehaltung der Kassen und Sozialhilfeträger.

Weiterlesen: Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt

22. Juli 2022

Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20. August 2022

Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20.08.2022

Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben unverändert. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. 

Ladeninhaber und Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vorschreiben. 

Pressemitteilung der Staatskanzlei:

https://www.sachsen-anhalt.de/lj/politik-und-verwaltung/service/politik-aktuell/pressemitteilungen/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=305187&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=9fc36d818484c3ce9223e8de16b9696d

Link zur Verordnung:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/4.AEndverungsVO_zur_17._EindVO.pdf

12. Juli 2022

Unterlagen und Formulare Pflegebonus veröffentlicht

Unterlagen und Formulare Pflegebonus veröffentlicht

Die Unterlagen zur Beantragung des Pflegebonus wurden nun endlich und mit Verspätung veröffentlicht.

Unter folgendem Link finden Sie die Festlegungen, Formulare, Liste der zuständigen Pflegekassen und Information der Beschäftigten:

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

30. Juni 2022

Neue Coronavirus Testverordnung

Neue Coronavirus Testverordnung

Die neue Coronavirus-Testverordnung mit Änderungen und Aktualisierungen finden Sie auf der Webseite des BMG unter folgendem Link: Coronavirus-Testverordnung – TestV - Bundesgesundheitsministerium

Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2022 auch geänderte Regelungen in Kraft treten.

Unverändert bleibt der Anspruch auf Tests in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach Testkonzept für:

-        von der Einrichtung versorgte Personen

-        Beschäftigte dieser Einrichtungen

-        Besucher dieser Einrichtungen

Veränderungen bei Erstattungshöhen, ab dem 01.07.2022 gilt:

Weiterlesen: Neue Coronavirus Testverordnung

24. Juni 2022

Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022

Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022

Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben bestehen. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Ladeninhaber oder Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vor- schreiben.

Pressemitteilung der Staatskanzlei:

https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/ministerien/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=297888&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=bc354d69a63480376601b1b37ecaa9df

Link zur Verordnung:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Dritte_AEVO_zur_17._VO.pdf

25. Mai 2022

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum 25. Juni 2022.

Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.

Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor.

Kontaktpersonen - Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.

Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/staatskanzlei_24_05_2022_pressemitteilung_sachsen-anhalt-verlaengert-eindaemmungsverordnung.pdf

06. Mai 2022

Neue Empfehlung des RKI - Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt

Neue Empfehlung des RKI - Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt

Menschen mit einer Corona-Infektion müssen künftig nur noch fünf statt sieben Tage in Isolation. Das geht aus der neuen Empfehlung des Robert Koch-Instituts hervor. Ein „Freitesten“ an Tag fünf wird nun „dringend“ geraten – und bleibt für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege verpflichtend. Verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlung des RKI sind die Länder.

Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neu-regeln-corona-isolation-2022978

weiterführender Link zum RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html

02. Mai 2022

Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung

Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt hat die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 28. Mai 2022 verlängert. Eine Testpflicht an Schulen ist nunmehr nicht mehr notwendig. Einrichtungsbetreibern, Veranstalter sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Die bisherigen Regelungen für Pflegeeinrichtungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.

Link zur Verordnung

Link zur BegründungLink zur Begründung

Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt