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30. Juni 2022

Neue Coronavirus Testverordnung

Neue Coronavirus Testverordnung

Die neue Coronavirus-Testverordnung mit Änderungen und Aktualisierungen finden Sie auf der Webseite des BMG unter folgendem Link: Coronavirus-Testverordnung – TestV - Bundesgesundheitsministerium

Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2022 auch geänderte Regelungen in Kraft treten.

Unverändert bleibt der Anspruch auf Tests in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach Testkonzept für:

-        von der Einrichtung versorgte Personen

-        Beschäftigte dieser Einrichtungen

-        Besucher dieser Einrichtungen

Veränderungen bei Erstattungshöhen, ab dem 01.07.2022 gilt:

-        Durchführungskosten 7,00 € (statt vorher 8,00 €)

-        Sachkostenpauschale 2,50 € (statt vorher 3,50 €)

Der GKV Spitzen verband wird die entsprechend angepassten Formulare zur Verfügung stellen. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

(Stand heute sind diese noch nicht veröffentlicht)

Erstattungsfähige Test finden Sie auf der Seite des Paul Ehrlich Institutes unter folgendem Link: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=8

Fragen zu den Änderungen?

Das BMG hat unter folgendem Link Antworten: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium