Unsere Aufgaben

  • hochwertige und praxisnahe Vertretung der Interessen unserer Mitglieder
  • stets gemeinsame strategische Ausrichtung durch permanenten Dialog mit allen Beteiligten
  • Information und Beratung der Mitglieder
  • Unterstützung bei der Zulassung von Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Pflegesatzkalkulationen
  • Vorbereitung, Planung und Durchführung von umfangreichen und geeigneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Qualitätszirkeln
  • Anregung und Förderung von Bestrebungen zur Weiterentwicklung der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und Krankenpflege auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Engagement zur Verbesserung der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege und Krankenpflege in Sachsen-Anhalt
  • Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen der Mitglieder nach außen (z. B. gegenüber Behörden, anderen Berufsverbänden etc.)
  • Gestaltung von Rahmenverträgen und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen im Interesse der Mitglieder des Vereins, vor allem, aber nicht ausschließlich, über die nach SGB V, SGB XI und SGB XII vorgesehenen Verträge mit öffentlichen und privaten Leistungsträgern
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Mitgliederversammlungen, regionale Gesprächskreise
  • Vereinbarungen mit Kooperationspartnern zum Vorteil der Mitglieder