Stellungnahme Florian Wend (Vorstandvorsitzender) zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes - PNOG
Als Vorstandsvorsitzender des LVHKP Sachsen-Anhalt e. V. sowie Betreiber ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflegeeinrichtungen begrüße ich ausdrücklich das Ziel, die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest aufzustellen. Angesichts der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der finanziellen Herausforderungen der Pflegeversicherung besteht zweifellos Reformbedarf. Reformen müssen jedoch wirtschaftlich tragfähig, sozial gerecht und an den tatsächlichen Versorgungsrealitäten der Länder ausgerichtet sein.
Gerade Sachsen-Anhalt ist von einer überdurchschnittlichen Alterung der Bevölkerung, weitläufigen ländlichen Räumen und einer vergleichsweise geringen Einkommens- und Vermögenssituation vieler Seniorinnen und Senioren geprägt. Viele der heute Hochbetagten hatten nach der Wiedervereinigung weder ausreichend Zeit noch die finanziellen Möglichkeiten, Vermögen oder eine private Altersvorsorge aufzubauen. Umso stärker sind sie auf eine leistungsfähige solidarische Pflegeversicherung angewiesen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir insbesondere die geplanten Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1 äußerst kritisch. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie hauswirtschaftliche Versorgung, Einkaufsbegleitung oder Betreuungsleistungen stabilisieren die häusliche Versorgung, entlasten Angehörige und verhindern häufig eine Verschlechterung der Pflegesituation. Sie sind gelebte Prävention.
Besonders kritisch bewerten wir den Wegfall der Finanzierungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Sachsen-Anhalt hat mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand ein landesweites Netzwerk der Nachbarschaftshilfe aufgebaut. Seit 2023 wurden durch das Sozialministerium 18 Servicepunkte geschaffen, die Beratung, Qualifizierung und Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern organisieren. Diese Strukturen schließen Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Es stellt sich daher die berechtigte Frage, welchen Wert diese Investitionen künftig noch haben sollen, wenn genau den Menschen die Finanzierungsmöglichkeit genommen wird, für die diese Angebote geschaffen wurden. Es wäre kaum nachvollziehbar, zunächst öffentliche Mittel in den Aufbau funktionierender Unterstützungsstrukturen zu investieren und anschließend den Leistungsanspruch der Zielgruppe einzuschränken. Dies würde die erfolgreiche Entwicklung der Nachbarschaftshilfe erheblich gefährden.
Hinzu kommt, dass der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro bereits heute längst nicht von allen Anspruchsberechtigten vollständig ausgeschöpft wird. Nicht abgerufene Mittel verbleiben im Finanzierungssystem der Pflegeversicherung und entlasten dieses bereits. Die tatsächliche finanzielle Belastung ist somit geringer, als häufig angenommen wird.
Ein weiterer wesentlicher Widerspruch besteht zu den pflegepolitischen Leitgedanken "Prävention vor Pflege", "Rehabilitation vor Pflege" und "ambulant vor stationär". Gerade niedrigschwellige Unterstützungsleistungen sind der Schlüssel dafür, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können. Werden diese Leistungen eingeschränkt, werden höhere Pflegegrade und stationäre Versorgung nicht verhindert, sondern beschleunigt – mit erheblichen menschlichen und finanziellen Folgekosten.
Auch insgesamt darf die notwendige Konsolidierung der Pflegeversicherung nicht überwiegend zulasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Leistungserbringer erfolgen. Pflegeeinrichtungen arbeiten bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Zusätzliche Leistungseinschränkungen und neue Bürokratie verschärfen diese Situation.
Pflegepolitik muss langfristig denken. Jeder Euro, der in Prävention, Nachbarschaftshilfe und den Erhalt der Selbstständigkeit investiert wird, vermeidet häufig deutlich höhere Kosten im Gesundheits- und Pflegesystem. Für Sachsen-Anhalt gilt dies in besonderem Maße.
Pflegegrad 1 ist keine Sparposition. Er ist die Eintrittskarte für Prävention, Selbstbestimmung und den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Wer diesen Baustein entfernt, gefährdet die gesamte Logik einer modernen Pflegepolitik.
Florian Wend
Vorstandsvorsitzender LVHKP Sachsen-Anhalt e. V.
Betreiber ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflegeeinrichtungen