Stellungnahme des Landesverband zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
Als Berufsverband und regionale Interessenvertretung für die Träger von Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt blicken wir mit außerordentlich großer Sorge auf den vorliegenden Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht tiefgreifende strukturelle und finanzielle Reformen vor, um die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und das Leistungsrecht zu vereinfachen.
- Einführung von Budgets
Das komplexe Leistungsrecht wird durch die Zusammenfassung von Einzelleistungen in neue ambulante Sach- und Entlastungsbudgets sowie ein Sozialraum-Budget übersichtlicher gestaltet. Das bisherige Pflegegeld wird im Wesentlichen in das neue „Entlastungsbudget“ überführt. - § 7c - Anspruch auf „Pflegebegleitung“
Ab dem 1. Januar 2028 wird ein neuer gesetzlicher Anspruch auf eine frühzeitige, fachliche Pflegebegleitung in der häuslichen Umgebung eingeführt, um Pflegearrangements zu stabilisieren und Pflegepersonen anzuleiten. Für Bezieher des Entlastungsbudgets (ehemals Pflegeldbezieher) wird diese Beratung einmal jährlich verpflichtend. - §39 - Notfall- und Überbrückungsbudget
Bei akuten Krisen oder dem plötzlichen Ausfall von Pflegepersonen wird ein neues Überbrückungsbudget bereitgestellt. - Leistungskürzungen auf der Ausgabenseite:
- Das Entlastungsbudget in den Pflegegraden 2 und 3 wird in den ersten drei Monaten nach der Einstufung nur hälftig ausgezahlt.
- Die Leistungen nach § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) im Pflegegrad 1 werden pauschal um 50 Prozent gestrichen.
- Das Begutachtungsinstrument wird angepasst, um den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gezielt zu verlangsamen.
- Die gesetzliche Tariftreueregelung (§ 72 Abs. 3g SGB XI) wird vorübergehend ausgesetzt.
- § 30 – Dynamisierung
Ab Juli 2028 erfolgt eine regelmäßige jährliche Anpassung der Leistungsbeträge gekoppelt an die Kerninflationsrate, wobei die Dynamisierung für 2028 vorab gedämpft wird.
Für die Erbringer ambulanter Pflegeleistungen ergeben sich aus dem Entwurf sowohl neue Aufgabenbereiche als auch gravierende wirtschaftliche Einschnitte.
- Umsatzeinbußen in der Frühphase und im Pflegegrad 1 - Die Kürzung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 um die Hälfte sowie die hälftige Auszahlung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten der Pflegegrade 2 und 3 entziehen den Diensten in der wichtigen Phase des Pflegebeginns erhebliche Mittel. Frühzeitige, stabilisierende Angebote im häuslichen Umfeld werden dadurch massiv erschwert.
- Einführung von Notdiensten - Das neue Überbrückungsbudget soll insbesondere durch neu zu strukturierende Notdienste in der ambulanten Pflege umgesetzt werden, was zusätzliche organisatorische und personelle Vorhaltungen erfordert.
- Aussetzung der Tariftreue - Die im Entwurf erwähnte befristete Aussetzung der Tariftreueregelung bezweckt zwar eine Abschwächung des Pflegekostenanstiegs, greift jedoch direkt in die mühsam etablierten Refinanzierungsstrukturen tariflicher Löhne ein.
Als Berufsverband und regionale Interessenvertretung für die Träger von Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt blicken wir mit außerordentlich großer Sorge auf den vorliegenden Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Zwar begrüßen wir das Ziel, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren und Bürokratie abzubauen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen jedoch in weiten Teilen zulasten der ohnehin stark unter Druck stehenden ambulanten Versorgungsstrukturen – insbesondere in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt.
Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz durch initiale Budgetkürzungen
Die geplante hälftige Streichung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten bei den Pflegegraden 2 und 3 sowie die drastische 50-Prozent-Kürzung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 sind für unsere Mitgliedseinrichtungen wirtschaftlich nicht tragbar. Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit müssen Strukturen mühsam aufgebaut und engmaschig begleitet werden. Pflegediensten in dieser sensiblen Phase die finanzielle Basis zu entziehen, gefährdet die wirtschaftliche Leistungserbringung akut.
Bedrohung der regionalen Versorgungssicherheit
In weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist die pflegerische Infrastruktur bereits heute durch den Fachkräftemangel und lange Wegezeiten im ländlichen Raum angespannt. Wenn der Bund nun über restriktivere Begutachtungssystematiken den Zugang zu Pflegeleistungen künstlich verknappt und gleichzeitig bewährte Leistungsansprüche kürzt, wird dies unweigerlich zu einer Unterversorgung führen. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht, dass Kommunen Unterversorgungen feststellen sollen, heilt das Problem nicht, wenn den Leistungserbringern vor Ort zeitgleich das Fundament entzogen wird.
Unruhe durch Aussetzung der Tariftreue
Die befristete Aussetzung der gesetzlichen Tariftreueregelung schockiert die Branche. Unsere Träger haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um Arbeitsplätze in der Pflege durch faire, tarifliche Entlohnung attraktiver zu gestalten. Eine Aussetzung dieser Regelung gefährdet die mühsam erreichte Gehaltsstabilität, verunsichert Pflegekräfte und konterkariert alle Bemühungen zur Eindämmung des Fachkräftemangels.
Wir fordern die politischen Entscheider dringend auf, den Entwurf grundlegend nachzubessern. Versorgungssicherheit im ambulanten Bereich darf nicht als finanzielle Manövriermasse zur Sanierung der Pflegekassen missbraucht werden. Ein Kahlschlag bei den Einstiegsleistungen der Pflegegrade 1 bis 3 gefährdet das erklärte Ziel, die häusliche Pflege dauerhaft zu stärken.
LVHKP Sachsen-Anhalt e. V.