Steigende Spritkosten und Wegfall der Entlastungsleistungen
Wie wirken sich die Folgen von steigenden Spritkosten und der geplante Wegfall von Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1 auf ambulante Pflegedienste aus?
Unser Vorstandsvorsitzender Florian Wend beantwortet wichtige Fragen in diesem Zusammenhang:
1. Steigende Kraftstoffkosten und ihre Auswirkungen
Wie stark belasten die Kraftstoffkosten die ambulanten Pflegedienste?
Die steigenden Kraftstoffkosten sind eine erhebliche zusätzliche Belastung. Mobilität ist für ambulante Pflegedienste keine freiwillige betriebliche Entscheidung, sondern Voraussetzung für die Versorgung. Unsere Mitarbeitenden fahren täglich zu pflegebedürftigen Menschen, oft mehrfach am Tag. Besonders in den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts lassen sich längere Wege nicht vermeiden. Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Größenordnung: Zehn Fahrzeuge mit jeweils 2.000 Kilometern im Monat und einem Verbrauch von sechs Litern je 100 Kilometer benötigen zusammen rund 1.200 Liter Kraftstoff. Ein um 20 Cent höherer Literpreis verursacht 240 Euro zusätzliche Kosten pro Monat
oder 2.880 Euro pro Jahr. Dies ist eine Modellrechnung, keine landesweite Verbandserhebung. Die eigentliche Schwierigkeit ist, dass Mehrkosten nicht automatisch und zeitnah über Pflegevergütungen refinanziert werden.
Werden Touren angepasst oder Leistungen reduziert?
Pflegedienste optimieren ihre Touren seit Jahren. Der Spielraum ist jedoch begrenzt: Medikamente, Körperpflege und andere notwendige Leistungen müssen zu den fachlich erforderlichen Zeiten erbracht werden. Pflege lässt sich nicht allein nach den kürzesten Fahrwegen organisieren. Es besteht die Gefahr, dass abgelegene Haushalte zunehmend schwerer wirtschaftlich zu versorgen sind. Über das konkrete Ausmaß bereits erfolgter Angebotsreduzierungen liegen uns derzeit keine belastbaren
verbandsweiten Zahlen vor.
Steigen Pflegedienste auf Elektrofahrzeuge um?
Elektromobilität kann eine sinnvolle Perspektive sein. Anschaffung, Ladeinfrastruktur, Reichweiten und Tourenplanung erfordern aber Investitionen, die viele Dienste nicht kurzfristig leisten können. Zudem hängt die Wirtschaftlichkeit von den tatsächlichen Lademöglichkeiten ab. Über den Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge unter unseren Mitgliedern liegen uns keine repräsentativen Zahlen vor.
Reicht ein Tankrabatt aus?
Eine zeitlich begrenzte Entlastung beim Tanken kann helfen, löst aber das strukturelle Problem nicht. Notwendige Mobilitätskosten – Kraftstoff, Fahrzeugunterhaltung, Versicherungen und Fahrtzeiten – müssen bei Vergütungsverhandlungen angemessen und zeitnah berücksichtigt werden. Wer flächendeckende ambulante Pflege verlangt, muss ihre tatsächlichen Kosten anerkennen.
2. Geplante Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1
Wie bewertet der LVHKP den vorgesehenen Wegfall bisheriger Entlastungsleistungen?
Wir lehnen den vorgesehenen Wegfall der bisher über den Entlastungsbetrag finanzierten praktischen Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 1 entschieden ab. Für viele Betroffene geht es nicht um eine zusätzliche Annehmlichkeit, sondern um die einzige regelmäßig finanzierte Alltagshilfe: Einkaufen, Haushalt, Betreuung und Begleitung. Gerade alleinlebenden älteren Menschen ermöglichen diese Leistungen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause. Eine Beratung reinigt keine Wohnung, erledigt keinen Einkauf und begleitet niemanden durch den Alltag.
Welche Folgen drohen den Betroffenen und Pflegediensten?
Wenn bisherige Hilfen privat bezahlt werden müssen oder wegfallen, drohen Überforderung, Vereinsamung und möglicherweise ein früherer Bedarf an intensiverer Pflege. Gleichzeitig geraten die Beschäftigten und Versorgungsstrukturen der ambulanten Dienste unter Druck. Für die heutigen Leistungen bestehen Arbeitsverträge und Dienstpläne. Wenn ihre Refinanzierung entfällt, können Arbeitszeitreduzierungen, Arbeitsplatzverluste oder der Rückzug von Angeboten folgen.
Besonders gravierend: strukturelle Probleme bei der Anerkennung für das Sozialraumbudget
Die geplante Umstellung auf ein Sozialraumbudget ist nicht lediglich eine Frage neuer Formulare. Ein Budget hilft nur dann, wenn es vor Ort ausreichend anerkannte Anbieter gibt, die Leistungen tatsächlich erbringen dürfen und können. Bestehende Pflegedienste können ihre bislang erbrachten Unterstützungsleistungen nicht ohne Weiteres unter veränderten Anerkennungsbedingungen fortführen. Für die landesrechtliche Anerkennung können unter anderem neue Konzepte und Leistungsbeschreibungen, Qualifikations- und Schulungsnachweise, Fachkräfte, Versicherungsnachweise sowie weitere personelle und organisatorische Voraussetzungen erforderlich werden. Die Anträge müssen nicht nur gestellt, sondern auch fachlich geprüft, gegebenenfalls nachgebessert und rechtssicher beschieden werden. Das bindet erhebliche Kapazitäten sowohl bei den Unternehmen als auch in den zuständigen Landesstellen.
Wir befürchten deshalb einen regelrechten Antragsstau: Wenn zahlreiche bisherige Leistungserbringer gleichzeitig Anerkennungen beantragen, ist völlig offen, ob die zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt diese Vielzahl bis zum Jahreswechsel bewältigen können. Aus unserer Sicht ist eine kurzfristige Bewältigung mit den vorhandenen Verwaltungsstrukturen höchst zweifelhaft. Ob dafür zusätzliches qualifiziertes Personal bereitsteht, ist uns nicht belastbar bekannt; eine ausreichende Personal- und Bearbeitungsplanung wurde uns jedenfalls nicht nachgewiesen. Die Politik muss jetzt offenlegen, wie viele Anträge erwartet werden, wie viele Mitarbeitende dafür eingesetzt werden und welche verbindlichen Bearbeitungsfristen gelten.
Hinzu kommt der denkbar ungünstige Starttermin am 1. Januar 2027. In den Wochen davor liegen Weihnachten, Feiertage und Urlaubszeiten – sowohl in Unternehmen als auch in Behörden und Pflegekassen. Arbeitgeber können jedoch mit Personalentscheidungen nicht bis Silvester warten. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn ein pflegebedürftiger Mensch am 31. Dezember noch versorgt wird und wenige Tage später keine anerkannte oder abrechnungsfähige Leistung mehr zur Verfügung steht.
Selbst eine rechtzeitig erteilte Anerkennung beseitigt die wirtschaftlichen Probleme nicht. Stundenverrechnungssätze von etwa 40 bis 50 Euro, wie sie in der Praxis diskutiert werden, müssen sämtliche Arbeitgeberkosten, Ausfallzeiten, Qualifizierung, Fahrt- und Wegezeiten sowie Verwaltung decken. Ob unter solchen Bedingungen dauerhaft angemessen bezahlte Beschäftigung möglich ist, muss kritisch geprüft werden. Ein formal vorhandenes Budget ist wertlos, wenn die Leistung mangels Personal oder wirtschaftlich tragfähiger Anbieter nicht erbracht wird.
Der LVHKP fordert deshalb eine verbindliche, ausreichend lange Übergangs- und Bestandsschutzregelung für bestehende Versorgungsverhältnisse. Rechtzeitig gestellte, aber noch
nicht entschiedene Anerkennungsanträge dürfen nicht zu Versorgungslücken führen. Das Land muss die Bearbeitungskapazitäten transparent darstellen, Anerkennungsverfahren praktikabel gestalten und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen sicherstellen.
Wo könnte stattdessen gespart werden?
Die Streichung niedrigschwelliger Hilfen kann eine kurzfristige Einsparung zulasten späterer, möglicherweise höherer Pflegekosten sein. Sinnvoller wären der Abbau unnötiger Bürokratie und Doppelstrukturen, schlankere Prüf- und Nachweisverfahren sowie funktionierende digitale Verwaltungsund Abrechnungsprozesse. Pflegekräfte und Unternehmen sollten mehr Zeit für Menschen und weniger für vermeidbare Verwaltung aufwenden.
Unsere grundsätzliche Position
Sachsen-Anhalt braucht eine verlässlich finanzierte ambulante Pflege – gerade in ländlichen Regionen. Es ist widersprüchlich, Menschen möglichst lange ein Leben zu Hause ermöglichen zu wollen und gleichzeitig genau jene Leistungen und Anbieterstrukturen zu schwächen, die dies gewährleisten. Pflegebedürftige Menschen brauchen Versorgungssicherheit; Pflegedienste und ihre Beschäftigten brauchen verlässliche wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Im Folgenden steht die Stellungnahme zum Download zur Verfügung: