Sabine Daum

Herr Bundeskanzler, wir haben bessere Vorschläge

Der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag, 03.09.26, in Braunsbedra konkrete Nachbesserungen zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) adressiert.

Bei einem Treffen des Bundeskanzlers mit Wirtschaftsvertretern in Braunsbedra warteten wir gemeinsam mit Mitgliedern des LVHKP und care-konkret-Redakteur Asim Loncaric um einen Forderungsbrief in Bezug auf den aktuellen Referentenentwurf zum PNO zu übergeben.

Weil Merz den Kontakt mied, nahm Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) das Schreiben entgegen – und kündigte an, es persönlich weiterzureichen.

Fünf Forderungen zum PNOG
Der Brief, unterzeichnet von Vorstandsvorsitzendem Florian Wend und seiner Stellvertreterin Sabine Weidlich, begrüßt das Reformziel einer effizienteren, weniger bürokratischen Pflegeversicherung – warnt aber vor einer Schwächung bewährter Versorgungsstrukturen und zusätzlicher Belastung pflegender Angehöriger.

1. Entlastungsbetrag offen für professionelle Leistungen halten. Die geplante Neuordnung des § 45b SGB XI sieht nach Lesart des LVHKP vor, dass bestimmte professionelle Leistungen künftig nicht mehr über den Entlastungsbetrag refinanziert werden können. Der Verband warnt vor einem flächendeckenden Sterben von Tagespflegen und dem Wegfall der Möglichkeit für Familien, gezielt professionelle Entlastung einzukaufen.

2. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI erhalten. Für viele Familien sei dies der einzige regelmäßige professionelle Blick auf die häusliche Pflegesituation. Der vorgesehene Ersatz durch eine Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI sei zu unkonkret; offen bleibe, wer diese mit welchen personellen Ressourcen leisten soll.

3. Keine Verschärfung der Pflegegrade zulasten der häuslichen Versorgung. Änderungen an Begutachtung und Einstufung dürften nicht zu einem verdeckten Leistungsabbau werden. Jede Anpassung sei auf ihre konkreten Auswirkungen auf die häusliche Versorgung zu prüfen.

4. Verhinderungspflege flexibel halten. Das neue Überbrückungsbudget dürfe nicht zu einem faktischen Leistungsabbau führen. Flexibilität sei Voraussetzung dafür, dass Angehörige Erholungszeiten, Arzttermine oder berufliche Verpflichtungen bewältigen können.

5. Refinanzierung der Gehälter ohne Ungleichbehandlung. Nachdem die Politik für ein vergleichbares Vergütungsniveau in der Pflege gesorgt habe, dürften Einrichtungen bei der Refinanzierung nicht ungleich behandelt werden. Pflegesatzverhandlungen müssten verlässlich, transparent und ohne zusätzliche Bürokratie möglich sein.

Sorge um Zeitplan zum 1. Januar 2027
Besonders kritisch bewerten wir den möglichen Umsetzungsstart bereits zum 1. Januar 2027. Eine überstürzte Umsetzung droht das gesamte Pflegesystem erheblich zu belasten. Wir haben konkret nachgefragt, ob die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzesvorhaben für den 23. September 2026 bereits verbindlich terminiert ist, und bitten um sorgfältige Prüfung der Folgen des geplanten Inkrafttretens.

Der veröffentlichte Artikel der care concret Redaktion kann unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.haeusliche-pflege.net/herr-bundeskanzler-wir-haben-bessere-vorschlaege/

Das vollständige Forderungspapier steht hier zum nachlesen und Download bereit: