Sabine Daum

Arbeitsschutz: Fahrsicherheit & Personentransport

Unser Kooperationspartner das Ingenieurbüro für Arbeitsssicherheit Weidlich & Partner informiert zum Thema:

Fahrsicherheit und Personentransport in der ambulanten und teilstationären Pflege

Die Teilnahme am Straßenverkehr sowie der Personentransport gehören zu den Arbeitsplätzen mit dem höchsten Unfallrisiko in der Pflege. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) tragen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Verantwortung für den sicheren Fahrzeugeinsatz und den Schutz Ihres Fahrpersonals sowie der betreuten Personen. Dieser Artikel fasst die wesentlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und zeigt Ihnen konkrete Unterstützungsangebote der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) auf.


1. Ihre zentralen Unternehmerpflichten

Im Rahmen der DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) und der Verkehrssicherungspflichten ergeben sich für Sie folgende verbindliche Handlungsfelder:

  • Fahrzeugausstattung und Sicherungssysteme: Fahrzeuge, die für den Transport von Rollstuhlnutzenden eingesetzt werden, müssen den geltenden Normen (z. B. DIN 75078) entsprechen. Ein zugelassenes Gurtsystem sowie die Fixierung über den sogenannten Kraftknoten sind zwingend erforderlich. Ein- und Ausstiegshilfen (Rampen, Hebebühnen) müssen arbeitssicher gestaltet und regelmäßig gewartet werden.
  • Tägliche Abfahrtskontrolle und Führerscheinprüfung: Das Fahrpersonal ist anzuweisen, vor der ersten Fahrt eine Sicht- und Funktionsprüfung des Fahrzeugs (inkl. Sicherungssysteme) durchzuführen. Zudem ist die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) zu dokumentieren.
  • Unterweisung: Fahrerinnen, Fahrer und Begleitpersonal müssen vor der ersten Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich fahrzeug- und tätigkeitsspezifisch unterwiesen werden. Dies umfasst die Bedienung der technischen Hilfsmittel, das Sichern der Personen sowie das Verhalten im Notfall.

2. Praktische Handlungshilfen und Angebote der BGW

Um diese Pflichten rechtssicher und effizient im Betriebsalltag umzusetzen, können Sie auf folgende Ressourcen der BGW zurückgreifen:

  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitshilfen: Die BGW stellt spezifische Checklisten zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Fuhrpark bereit. Zudem finden Sie auf der BGW-Website Muster-Betriebsanweisungen für den Umgang mit Auffahrrampen, Linearliften und der Rollstuhlsicherung. Der BGW-Ratgeber "Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung" bietet hierbei eine fundierte Grundlage.
  • Förderung von Fahrsicherheitstrainings: Die BGW bezuschusst die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an Fahrsicherheitstrainings, sofern diese nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zertifiziert sind. Diese Trainings schulen das Erkennen von Gefahren im Straßenverkehr und das korrekte Reagieren in kritischen Situationen. Die Förderung muss in der Regel vorab beantragt werden.
  • Spezifische BGW-Seminare: Für Beschäftigte, die aktiv im Fahrdienst eingesetzt sind, bietet die BGW das Seminar "VS6: Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung in Kraftfahrzeugen" an. Hier werden praxisnah rechtliche Grundlagen und physikalische Besonderheiten vermittelt.

Für Fragen wenden Sie sich gern an das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Weidlich & Partner mbB: https://www.arbeitssicherheit-weidlich.de/

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