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19. Juni 2020

Änderung der FAQ zur Corona Prämie

Die Kostenträger im Land Sachsen-Anhalt haben heute morgen die angepassten Fragen und Antworten (FAQ) übersandt. Wir stellen Ihnen diese hier als Word Dokument und mit nachvollziehbaren Änderungen zur Verfügung.

Das Originaldokument finden Sie hier

18. Juni 2020

Landesanteil der Corona-Prämie

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt informiert zur zum Landesanteil der Corona-Prämie

Es wird vorbehaltlich des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen, die kurzfristig erfolgen soll, eine gemeinsame Auszahlung der Sonderleistungen über die Pflegekassen vorgenommen.

Für die Antragsstellung ist das am 11. Juni zur Verfügung gestellte Formular zur Geltendmachung von Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nach § 150a SGB XI (inkl. Spalte G – Landesanteil) zu benutzen.

Hier finden Sie nochmal den Link zum Formular und hier den Eintrag auf unserer Homepage.

Träger, die bereits mit dem veralteten GKV SV-Formular ohne Landesanteil einen Antrag bei den Landesverbänden der Pflegekassen gestellt haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Sie erhalten die landesseitige Erhöhung der Sonderzahlung zusammen mit dem Betrag der Pflegekassen. Mit dem Erhalt des Landesanteils verpflichtet sich die Einrichtung die Corona-Prämien unverzüglich, spätestens jedoch mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, an ihre Beschäftigten auszuzahlen.

18. Juni 2020

Corona-Prämie für externe Mitarbeiter in Einrichtungen – Prämienfestlegungen Teil 2

Corona-Prämie für externe Mitarbeiter in Einrichtungen – Prämienfestlegungen Teil 2

Der 2. Teil der Festlegungen zur Corona-Prämie für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.

Die Antragsfrist endet am 29. Juni 2020.

Dokumente:

-         Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI

-         Musterformular zur Geltendmachung für Dienstleistungsunternehmen

-         Musterformular zur Darlegung der Personaleinsätze

-         Information der Beschäftigten

-         Mitteilung des Dienstleistungsunternehmens

-         Liste der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Corona-Prämie in Sachsen-Anhalt

 

17. Juni 2020

FAQ-Liste zu den Prämien Festlegungen

Hier finden Sie die FAQ-Liste zu den Prämien Festlegungen.

Diese wurden durch das BMG genehmigt und werden heute heute auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

 

11. Juni 2020

Die Kostenträger in Sachsen-Anhalt informieren zur Aufstockung der Corona Prämie durch das Land wie folgt

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landesverbände der Pflegekassen informiert, dass die Corona-Prämie durch das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 150 a Abs. 9 SGB XI um nachfolgende Beträge aufgestockt wird: 

Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer

Erhöhung der Corona-Prämie durch das Land Sachsen-Anhalt in Euro

Beschäftigte, die die direkte Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen nach dem SGB XI oder SGB V erbringen

500

Andere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind

333

Alle übrigen Beschäftigten

166

Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz sowie Auszubildende in landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildungen in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer

300

Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr im Sinne des § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder des § 2 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes

50

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und die die Corona-Prämie auszahlenden Pflegekassen stimmen derzeit die Möglichkeiten einer Auszahlung der Corona-Prämie „aus einer Hand“ (Erstattungsbetrag Pflegekassen und Aufstockungsbetrag Land) ab.

Vorbehaltlich einer Verständigung von den die Corona-Prämie auszahlenden Pflegekassen und vor dem Hintergrund der engen Zeitschiene zur Antragstellung bis 19.06.2020 empfehlen wir die Anträge vorsorglich inklusive der Aufstockungsbeträge des Landes zu stellen. Der Antrag nach § 150 a SGB XI sieht nunmehr auch die Möglichkeit der Aufstockungsbeträge des Landes vor.

Da das Formular die Berechnung der Aufstockungsbeträge des Landes nicht automatisch wie bei den Beträgen für die Pflegekassen vornimmt, stellen wir Ihnen für die Ermittlung der Aufstockungsbeträge des Landes ein Berechnungsblatt in der Anlage zur Verfügung.  

Hinweisen möchten wir noch einmal darauf, dass die im Rahmen der Antragstellung nach § 150 a SGB XI beantragten Aufstockungsbeträge des Landes für die auszahlenden Pflegekassen bis zu einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt keine Verbindlichkeit erzielen.

Formular zur Berechnung der Aufstockungsbeträge des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

11. Juni 2020

Corona-Prämie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (§ 150a SGB XI) - bitte Antragsfristen beachten

Beschäftigte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig sind, haben gegenüber ihren Arbeitgebern einen Anspruch auf eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung Corona-Prämie (§ 150a SGB XI). Diese einmalige Sonderleistung dient der Anerkennung und Wertschätzung aller insbesondere in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzten Beschäftigten in Zeiten der besonderen Belastungen und Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie.

Weiterlesen: Corona-Prämie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (§ 150a SGB XI) - bitte Antragsfristen...

09. Juni 2020

Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Zukünftig können auch Personen auf das Coronavirus getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Auch umfassende Tests  in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind künftig möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein COVID-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Das sieht die neue Testverordnung vor, die Bundesgesundheitsminister Spahn Ende Mai vorgelegt hatte und die rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten ist.

Fragen und Antworten zur Testverordnung

Weiterlesen: Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion...

08. Juni 2020

überarbeiteter FAQ-Katalog zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen gem. § 150 Abs. 3 SGB XI

Der GKV Spitzenverband hat die Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen überarbeitet.

Das Dokument finden Sie hier.

04. Juni 2020

Erlass des zu Besuchsrechten in Pflegeeinrichtungen

Aus aktuellem Anlass erhalten Sie anliegend einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt zu den Besuchsrechten in Pflegeeinrichtungen mit der Bitte um Beachtung.

In diesem Erlass werden die Besuchsregelungen konkretisiert, beispielsweise um die Regelung das es sich Besucher an verschiedenen Tagen um unterschiedliche Personen handeln kann.

Den Erlass finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier.