MDK Sachsen-Anhalt startet Beratungsangebot zum Corona-Schutz in der Pflege
Beratungshotline für Pflegeeinrichtungen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt bietet ab Montag, den 20.04.2020, eine landesweite Hotline für Pflegeeinrichtungen zu Fragen der pflegerischen Versorgung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
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Online Genehmigung für häusliche Krankenpflege (SGB V) - BARMER
Lesen sie hier die Mitteilung der Barmer Landesvertretung:
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4. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Kabinett im Land Sachsen-Anhalt hat nach den Beratungen und Empfehlungen mit der Bundesebene nun erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Dies betrifft inbesondere den Einzelhandel, Friseure und Schulen. Kontaktbeschränkungen bleiben bis einschließlich 3. Mai bestehen.
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UPDATE zur Meldung einer Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Anzeigepflicht der Pflegeeinrichtungen bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Leistungserbringung und gemeinsame Entwicklung und übergreifende Abstimmung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der weiteren Versorgung und Betreuung. Die Maßnahmen beschränken sich entsprechend § 150 Abs. 1 auf vertragliche Regelungen bei einer systemischen Beeinträchtigung, nicht auf die Lösung von versichertenindividuellen Versorgungsproblemen.
Bestellung Händedesinfektionsmittel
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat zur Wahrung der Öffentlichen Gesundheit nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und zur Eindämmung der Pandemie die Stern-Waschmittel GmbH beauftragt, die Produktion und den Vertrieb für in Sachsen-Anhalt benötigtes Händedesinfektionsmittel nach WHO-Rezeptur entsprechend der Allgemeinverfügung der BAuA vom 20.03.2020 sicherzustellen.
Bestellungen für Händedesinfektionsmittel sowohl für Rettung und Feuerwehr, als auch für alle Gesundheits- und Sozialeinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt können bei dem Ansprechpartner Dr. Zimmer (0171/86 23 582 oder ) gemeldet werden.
Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen
Hier stellen wir Ihnen die nun abgestimmten und von den Kostenträgern im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung übersandten Unterlagen, für den Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen, zur Verfügung.
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Sonderzahlungen bis zu 1500,00 € steuerfrei - Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Landesregierung beschließt Bußgeldkatalog - Verlängerung der Kontaktsperre bis vorerst 19. April
Die Landesregierung hat heute einen Bußgeldkatalog zur 3. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Erlass des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts - Neuaufnahme in Pflegeeinrichtungen vom 01.04.2020
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts bittet bezüglich Neuaufnahmen in Pflegeeinrichtungen um Bachtung des folgenden
Pflege-Rettungsschirm stützt Pflegeeinrichtungen und stabilisiert die Pflege während der Corona-Pandemie
Im hier bereitgestellten Dokument finden sie die Errläuterungen zur Umsetzung des Rettungsschirmes.
Sobald Anträge bereitgestellt werden, werden diese auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Landesverbände der Pflegekassen legen derzeit Zuständigkeiten fest