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01. April 2022

Sachsen-Anhalt beschließt neue 17. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt beschließt neue 17. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie Testpflichten in bestimmten Bereichen.

Die am 31.03.2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022.

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23. März 2022

Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19.03.2022

Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19.03.2022

Mit der am 19. März 2022 beschlossenen Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt ergeben sich folgende Änderungen:

Der bisherige § 15 wird § 13.

1. Testpflichten
In § 13 Abs. 2 und 3 wird der Verweis auf § 28b Abs. 2 und 3 IfSG gestrichen. Hintergrund dafür sind die Änderung des IfSG, die am 20.03.2022 in Kraft getreten sind. Somit gelten für die Testungen von Beschäftigten und Bewohnern wieder nur die Regelungen der Eindämmungsverordnung.

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23. März 2022

Pflegerettungsschirm bis 30. Juni 2022 verlängert

Pflegerettungsschirm bis 30.06.2022 verlängert

Folgende Regelungen gelten bis einschließlich 30.06.2022 weiter fort:
 § 147 SGB XI: Begutachtungen zum Pflegegrad können weiterhin auch ohne Hausbesuch erfolgen
 § 148 SGB XI: Beratungsbesuche nach § 37.3 können weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen, wenn die oder der Pflegebedürftige es wünscht
 § 150 Abs. 1 bis 5b: die Leistungen des Schutzschirms werden verlängert.
 § 150 Abs. 5 d: die zusätzlichen freien Tage im Rahmen des Pflegezeitgesetzes zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung werden verlängert
 § 150 Abs. 6: regelt unter anderem das die außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen der Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, weiterhin auf Antrag erstattet werden

Diese Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

Wir gehen davon aus das die entsprechenden Anträge und Formulare rechtzeitig durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht werden.

Link zum GKV: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

15. März 2022

Befristete Steuerabsenkung kann helfen

LVHKP Pressemitteilung (März 2022)

Befristete Steuerabsenkung kann helfen

Die Preise von Benzin und Diesel steigen gefühlt ins Unermessliche. Pflegedienste, die jeden Tag viele Kilometer fahren, um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen abzudecken, wünschen sich aus der aktuellen Situation heraus eine Entlastung vom Bund.

Unsere Regierung kündigt zwar ein Entlastungspaket an, wann dies jedoch greift, ist offen. Die aktuell vorgeschlagenen Tankrabatte von Bundesfinanzminister Christian Lindner sind sehr umstritten, nicht nur in der Koalition.

Wir fordern deshalb, eine Absenkung der Mehrwertsteuer und der CO2-Steuer, wie es schon während der Corona-Pandemie möglich war. Der Staat sollte schnell und vor allem unbürokratisch helfen, damit unsere Pflegebedürftigen auch weiterhin gut versorgt werden können.

Wir fordern, nicht nur für unsere Branche, eine befristete Steuerabsenkung!

15. März 2022

Verlängerungen Corona Regeln zur pflegerischen Versorgung

Der Bundesrat hat in seiner 1017. Sitzung am 11. März 2022 beschlossen, der dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie zuzustimmen.

Wir haben Sie in unserem Newsletter vom 09. März 2022 bereits dazu informiert.

02. März 2022

16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen

16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen

Neue Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen – Regeln treten am 04. März 2022 in Kraft

Die Änderungen beziehen sich vorrangig auf das öffentliche Leben. Änderungen für Pflegeeinrichtungen sind folgendermaßen beschrieben.

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23. Februar 2022

Das Land Sachsen-Anhalt hat seine 15. Eindämmungsverordnung zum sechsten Mal angepasst

Das Land Sachsen-Anhalt hat seine 15. Eindämmungsverordnung zum sechsten Mal angepasst

Die Änderungen betreffen zum großen Teil den Einzelhandel, Gastronomie etc.

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04. Februar 2022

Land und Kommunen setzen einrichtungsbezogene Impfpflicht gemeinsam um

Magdeburg. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat den Kommunen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Unterstützung zugesagt. In einer Video-Schalte haben sich Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund am heutigen Donnerstag mit dem Ministerium über die anstehenden Herausforderungen ausgetauscht. „In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir uns auf einheitliche Verfahren verständigen“, sagte Ministerin Grimm-Benne.

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02. Februar 2022

Land verlängert Eindämmungsverordnung bis zum 24. Februar

Die derzeit aktuellen Maßnahmen des Landes zur Eindämmung des Coronavirus haben 4 weitere Wochen Gültigkeit. 

Neu: Bei eventuellen Schließungen von Kitas, Horten und Schulen wird eine Notbetreuung gewährleistet.

Link: 03._5._AEVO_EindV_Lesefassung.pdf

19. Januar 2022

Landesweite Hotline für Impftermine in Sachsen-Anhalt geschaltet

Terminbuchungen für Corona-Schutzimpfungen in den landesweiten Impfstellen sind in Sachsen-Anhalt wieder über eine einheitliche Telefon-Hotline möglich. Unter der Rufnummer 0391- 24369971 können Termine für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen vereinbart werden. Das Angebot soll die Organisation der Impftermine für die Impfstellen und die Buchung der Termine für Impf-Interessenten erleichtern. Die Termin-Hotline ist wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 13 bis 17 Uhr erreichbar.

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