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29. Mai 2020

Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.05.2020

Liebe Mitglieder,

nachfolgend finden Sie Informationen der Kranken- und Pflegekassen zu Ihrer Kenntnis und mit der Bitte um Beachtung.

Themenfeld: Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Der GKV SV hat die Empfehlungen zu den Anforderungen an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege mit Rundschreiben 2020/412 vom 28.05.2020 bis zum 30.06.2020 verlängert.

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27. Mai 2020

Sachsen-Anhalt hat die Übernahme der Prämienzahlung für Mitarbeiter in der Pflege beschlossen

Sachsen-Anhalt hat die Übernahme der Prämienzahlung für Mitarbeiter in der Pflege beschlossen

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26. Mai 2020

6. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat in seiner Kabinettssitzung am 26. Mai 2020 die sechste Corona Eindämmungsverordnung beschlossen.

Tagespflegen dürfen im eingeschränkten Regebetrieb ab dem 4. Juni 2020 wieder öffnen. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ist durch die Einrichtungsleitung sicherzustellen. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Klientinnen und Klienten hat die Einrichtungsleilung über den Umfang der Wiederaufnahme des Betriebs zu entscheiden. 

Die gesamte Verordnung zu Ihrer Kenntnis und Beachtung finden sie hier. 

Die Begründung zur sechsten Verordnung finden Sie hier

Empfehlungen des RKI zur Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen finden Sie hier

 

26. Mai 2020

Regelmäßige Tests in Pflege- und Behinderteneinrichtungen vorgesehen

Das Land Sachsen-Anhalt bereitet regelmäßige Tests in Pflege- und Behinderteneinrichtungen vor und will ein Frühwarnsystem einführen.

Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier

26. Mai 2020

Barmer Ausnahmeregelung wird verlängert - Videokonferenz / Videocall für Gruppen als Alternative zum Pflegekurs

Aufgrund der Corona-Pandemie können die vertraglich vereinbarten Leistungen gem. § 45 SGB XI – befristet bis zum 30.09.2020 – auch als Videokonferenz, Videocall oder telefonische Beratung stattfinden. Eine Verlängerung kann bei weiterem Bestehen der Corona-Pandemie erfolgen. Im Vordergrund steht die Unterstützung der pflegenden Angehörigen bei gleichzeitiger Sicherstellung des häuslichen Verbleibs der Pflegebedürftigen.

LVHKP Mitglieder die einen Vereinbarung mit der Barmer haben, wurden direkt von unserer Geschäftsstelle angeschrieben.

26. Mai 2020

Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung endet am 31. Mai 2020

Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Ab dem 1. Juni 2020 ist für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, dann wieder eine körperliche Untersuchung notwendig. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am 14. Mai 2020.

Den Beschluss finden Sie hier.

22. Mai 2020

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

Der GKV-Spitzenverband1 hat erstmalig am 19. März 2020 in Abstimmung mit den Kassenarten-vertretern auf Bundesebene Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel) während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 herausgegeben, die situativ weiterentwickelt werden.
 
 

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19. Mai 2020

Sachsen-Anhalts Zeitplan für Corona Lockerungen

Das Land Sachsen-Anhalt hat heute einen Zeitplan für Lockerungen in allen gesellschaftlichen Bereichen beschlossen.

Die Pressemitteilung der Staatskazlei finden Sie hier.

Den Zeitplan finden Sie hier.

Besonders zu erwähnen ist die Möglichkeit Tagespflegen, ab dem 4. Juni 2020, in einem eingeschränkten Regelbetrieb zu öffnen. Nachzulesen ist dies im Dokument auf der Seite 7 zu § 13 der 5. Eindämmungsverordnung.

Die Regelungen werden mit der 6. Eindämmungsverordnung, vorraussichtlich am 26.05.2020 bekannt gegeben und stufenweise ab dem 28.05.2020 gelten.

 

14. Mai 2020

Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Besuchsregelung von Dienstleistern

Das Ministerium gibt beiliegenden Erlass, vom 13.05.2020 zur Kenntnis.

Hierbei geht es um die Umsetzung der Besuchsregelung von Dienstleistern der Körperpflege wie Friseure, Barbiere, nichtmedizinische Masseure und Fußpfleger sowie von Nagel- und Kosmetikstudios etc.

Vollzug der 5. SARS-CoV-2-EindV in Pflegeeinrichtungen

08. Mai 2020

Hinweise zur Umsetzung der Besuchsregelungen ab dem 11. Mai 2020

Die Heimaufsicht hat mit gestriger E-Mail darüber informiert wie die, ab komemnden Montage dem 11. Mai 2020, möglichen Besuchsregelungen umgesetzt werden können.

Hier stellen wir Ihnen die Dokumente zur Verfügung:

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