30. Oktober 2020	
	
        
            
        
                Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen
Das Land Sachsen-Anhalt bittet mit beiliegendem Beschluss um eine ausgewogene Umsetzung der Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt.
Es wird appelliert, den Hinweisen und Empfehlungen der Landesregierung zu folgen und die Besuchsrechte in einem freundlichen Miteinander, getragen von gegenseitiger Achtung und unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen, umzusetzen.
