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19. Februar 2021

Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Das Referat Heimaufsicht hat per E-Mail am heutigen Tage darüber informiert, dass die Empfehlungen zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen aktualisiert wurden. Sie wurden bereits direkt von der Heimaufsicht angeschrieben und wir veröffentlichen die Information an dieser Stelle für unsere lückenlose Corona Informationsplattform an dieser Stelle.

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17. Februar 2021

Einsatz von freiberuflichen Pflegekräften | Aktualisierung FAQs Rettungsschirm

Die Landesverbände der Pflegekassen informieren wie folgt:

In der jüngeren Vergangenheit sind bundesweit aber auch in Sachsen-Anhalt Situationen entstanden, in denen vereinzelt Vermittler von freiberuflichen Pflegekräften (bzw. freiberufliche Pflegekräfte selbst) angesichts der pandemiebedingten Notlage von Pflegeeinrichtungen Angebote für die Vermittlung und den Einsatz von Pflegekräften unterbreiteten, die ein Vielfaches, teilweise wucherähnlich über den allgemein marktüblichen Preisen lagen. Dabei wurde damit geworben, dass die entstehenden Kosten in voller Höhe über den Pflegerettungsschirm finanzierbar seien.

Hier finden Sie zu Ihrer Kenntnis die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zur Thematik.

 

Aktualisierung der Fragen und Antworten zum Rettungsschirm

Die Aktualisierung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen wurde veröffentlicht. 

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12. Februar 2021

Vierte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Vierte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar um.

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08. Februar 2021

Hotline gegen Personalnotstand in der Pflege – neue Telefonnummer

Hotline gegen Personalnotstand in der Pflege – neue Telefonnummer

In der Videokonferenz der letzten Woche mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt wurden uns, vom Referat Pflege und Heimrecht, Informationen zur Weiterführung und Ablauforganisation der Hotline gegen Personalnotstand in der Pflege versprochen.

Diese sind uns nun zur Kenntnis gegeben wurden und wir stellen Sie untenstehend und per Link zur Verfügung.

Ab heute Montag, den 8. Februar, wird die Hotline zum Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) betreut.

-        Telefonnummer des Corona-Infotelefons: 0391 - 2564 222

-        Erreichbarkeiten: Montag bis Freitag in der Zeit 9.00 bis 15.00 Uhr

-        Zielgruppe: Menschen, die bereit sind, in von Personalengpässen betroffenen Einrichtungen mitzuarbeiten

Für die Hotline gesucht werden nicht nur Pflegefachkräfte, Pflegehelferinnen und -helfer oder Auszubildende und Studierende verschiedenster Fachrichtungen wie Medizin, Gesundheits- und Pflegewissenschaften. Das Angebot zielt auch auf Arbeitslose, Menschen in Kurzarbeit und Freiwillige mit anderem beruflichen Hintergrund wie Friseurinnen und Friseure oder Baumarktverkäuferinnen und Verkäufer. Diese können zum Beispiel das vorhandene Fachpersonal bei der Durchführung von Antigen-Tests und der Organisation von Corona-Schutzimpfungen unterstützen und entlasten.

 

Hotline gegen Personalnotstand - neue Telefonnummer

04. Februar 2021

Pandemiebedingte Regelungen zur Praxisanleitung in der neuen Pflegeausbildung

Pandemiebedingte Regelungen zur Praxisanleitung in der neuen Pflegeausbildung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt, Referat 24 Ambulante medizinische Versorgung, Kranken- und Pflegeversicherung, Gesundheitsberufe, informiert über en Erlass über die pandemiebedingten Regelungen für die Praxisanleitung.

Der Erlass wird zudem auch auf dem Landesportal auf den Covid-Seiten veröffentlicht und erscheint zeitgleich auf der Landespflegeseite unter den FAQ´s.

Link: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/20210204_Erlass_Praxisanleitung_Pflegeausbildung.pdf

01. Februar 2021

Erlass zu PoC-AntigenTests für Therapeuten und Mediziner

Dieser Erlass regelt die Pflicht der Einrichtungen zur Testung und Bescheinigung für Personen, die therapeutische oder medizinische Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen durchführen.

Nachfolgend finden Sie den o.g. Erlass zu Ihrer Kenntnis und Beachtung: Erlass zu PoC-AntigenTests für Therapeuten und Mediziner

 

Update (12.02.2021)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat den Erlass vom 29.01.2021 (Anhang) inzwischen insoweit modifiziert, als dass der Anwendungsbereich für die nicht selbstorganisierten Wohnformen nicht gegeben ist. Zwar bezieht § 9 der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt (9. SARS-CoV-2-EindV) die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften (gemäß § 4 des Wohn- und Teilhabegesetzes) nach Abs. 1 Nr. 5 mit ein. Jedoch stellt die Besuchsregelung nach § 9 Abs. 3 der 9. SARS-CoV-2-EindV allein auf die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 der 9. SARS-CoV-2-EindV und eben nicht auf die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 der 9. SARS-CoV-2-EindV ab.

Für die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften gelten die in § 9 Abs. 3 der 9. SARS-CoV-2-EindV normierten Besuchsregelungen einschließlich Testverpflichtung für Besucher mithin nicht.

 

28. Januar 2021

Informationen zu Tests, Erregern und Zusatzpersonal

Informationen zu Tests, Erregern und Zusatzpersonal

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine nicht mehr zugelassene Antigen-Test-Liste veröffentlicht. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Bestellungen!

Hier finden Sie die Liste

Weiterlesen: Informationen zu Tests, Erregern und Zusatzpersonal

25. Januar 2021

Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.01.2021

Liebe Mitglieder,

nachfolgend finden Sie Informationen der Kranken- und Pflegekassen zu Ihrer Kenntnis und mit der Bitte um Beachtung.

Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sachsen-Anhalt werden derzeit mit regionalen Unterschieden teils sehr hohe Infektionsraten mit dem Virus SARS-CoV-2 gemeldet. Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus und die durch das Virus ausgelöste Lungenerkrankung Covid-19 führen zu Einschränkungen, die auch die pflegerische Versorgung betreffen.

Weiterlesen: Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.01.2021

23. Januar 2021

Dritte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Dritte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat in seiner 3. Änderung zur 9. Eindämmungsverordnung bei der bestehenden Testpflicht auch die Verpflichtung zur Durchführung der Einrichtungen aufgenommen.

In der täglichen Praxis wurde dies bereits so gehandhabt.

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21. Januar 2021

Aufruf der Bundesregierung zur Gewinnung von Testpersonal

Liebe Mitglieder,

die Infektionszahlen befinden sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, auch in den stationären Einrichtungen. Deshalb wurde am 14.12.2020 auch die Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Pflegeeinrichtungen eingeführt. Daraufhin haben die Einrichtungen vor Ort Testkonzepte entwickelt und Antigen-Schnelltests beschafft.

Da für die Einrichtungen die Organisation und Durchführung der Tests mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, möchte der Bund diese Aktivitäten ergänzen und verstärken und wird deshalb einen öffentlichen Aufruf zur Gewinnung von zusätzlichem Testpersonal starten. Dieses Personal soll den Einrichtungen zur Verfügung stehen, bis sich durch die angelaufene Impfkampagne die Situation entspannt hat.

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