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29. März 2021

Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.03.2021

Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.03.2021

Nachfolgende Informationen erreichten uns von den Landesverbänden der Pflegekassen, wir bitten um Kenntnis und Beachtung.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sachsen-Anhalt werden derzeit mit regionalen Unterschieden weiterhin teils sehr hohe Infektionsraten mit dem Virus SARS-CoV-2 gemeldet. Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus und die durch das Virus ausgelöste Lungenerkrankung Covid-19 führen zu Einschränkungen, die auch die pflegerische Versorgung betreffen.

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26. März 2021

Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu

Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu

Der Bundesrat hat heute, am 26. März 2021, einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt. 

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26. März 2021

Elfte SARS-COV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Elfte SARS-COV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV) beschlossen und verkündet.

Die Verordnung tritt am kommenden Montag, 29.03.2021 in Kraft.

Bitte beachten Sie folgende Änderungen für Ihre Einrichtungen:

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25. März 2021

Corona-Sonderregeln werden verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln, um weitere drei bzw. sechs Monate, verlängert

Übersicht über die verlängerte Geltungsdauer der Corona-Sonderregeln

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11. März 2021

Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Im Bundesanzeiger wurde die neue Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweise des Coronavirus SARD-COV-2 veröffentlicht und tritt rückwirkend in Kraft

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10. März 2021

Regelprüfungen und persönliche Pflegebegutachtungen starten im März

Regelprüfungen und persönliche Pflegebegutachtungen starten im März

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 3. März die stufenweise Öffnung der Pandemie bedingten Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Medizinischen Dienste im März 2021 die Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld und die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege behutsam wieder aufnehmen.

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09. März 2021

Corona Update - Erstattung Mindereinnahmen / Mehrausgaben für das Jahr 2020 bis 31. März einreichen

Corona Update - Erstattung Mindereinnahmen / Mehrausgaben für das Jahr 2020 bis 31. März einreichen

Liebe Mitglieder,

vorsorglich machen wir heute darauf aufmerksam, dass nach aktuell geltendem Recht die Kostenerstattungen für den Zeitraum März bis Dezember 2020 noch bis 31.03.2021 einzureichen sind.

Nachforderungen können also bis zum 31. März 2021 geltend gemacht werden.

Die Festlegungen dazu finden hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2021_01_15_Pflege_Corona_Festlegungen_150Abs3_SGBXI.pdf

Das Antragsformular finden Sie hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2021_02_24_Pflege_Corona_Anlage_FL_150Abs3_SGBXI_Musterformular.xlsx

08. März 2021

10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Mit der am 07.03.2021 veröffentlichten 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt setzt das Land die Absprachen mit der Bundeskanzlerin für unser Bundesland um. Hier geht es in vor allem um die sogenannten Öffnungsstrategien.

Für unser Handlungsfeld Pflege haben sich keine Änderungen ergeben.

Nachzulesen ist die Verordnung unter folgendem Link:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Zehnte_SARS_CoV_2_EindaemmungsVO_Notverkuendung.pdf

08. März 2021

EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom Bundestag beschlossen

EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossen. Damit soll eine rechtliche Grundlage über den 31.03.2021 hinaus geschaffen werden, um unter anderem auch den Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen weitergelten zu lassen.

Bei der Verlängerung Regelungen für die Pflege haben sich die Koalitionsfraktionen noch auf Änderungen am Gesetzentwurf geeinigt. Der Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen wird in der bisherigen Form beibehalten.

Wir sind dankbar um die Änderungen zum ersten Entwurf, denn damit bleibt die Prüfung weiterhin Aufgabe der Pflegeeinrichtungen und der Vorschlag, künftig die Pflegekassen prüfen zu lassen, ob den Pflegeeinrichtungen aufgrund der Pandemie Mindereinnahmen entstanden sind wurde zurückgenommen.


Beschlossen wurde auch, dass die Erhöhung der monatlichen Pauschale für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 60 Euro bis zum 31.12.2021 befristet wird. Für die Dauer der Pandemie können Versicherte also auch FFP2-Masken als zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel mit diesem Geld bezahlen.

Die Zustimmung im Bundesrat muss noch erfolgen und wird für den 26.03.2021 erwartet.

Quelle: EpiLage-Fortgeltungsgesetz | BARMER

01. März 2021

Änderungen und Ergänzungen der FAQs zum Rettungsschirm

Aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach §150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen betreffen die Fragen 2a und 47

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