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12. November 2022

Sachsen-Anhalt hält an Isolationspflicht fest

„Nach unserem Kenntnisstand verläuft der Großteil der Erkrankungen eben nicht symptomlos, so dass eine Aufhebung der Isolationspflicht auch nicht zu einer Entspannung der Personalsituation führt. Niemand weiß, wie die nächsten Monate mit neuen Virusvarianten verlaufen werden. Jetzt dürfen wir die Gesundheit von Älteren und Vorerkrankten nicht aufs Spiel setzen“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne angesichts des aktuellen Vorstoßes einiger Bundesländer, auf die Isolation von Infizierten verzichten zu wollen. Angesichts eines drohenden Personalausfalls müsse vor allem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten der Arbeitsplatz ein sicherer Ort bleiben. „Mit oder ohne Maske infiziert – wer Corona in sich trägt, bleibt zu Hause“, sagt Grimm-Benne.

Grundlage bleibe die vom Robert Koch-Institut als biomedizinische Leitforschungseinrichtung geteilte Empfehlung des Bundes zu Isolierung und Quarantäne, stellt Grimm-Benne klar. Darin wird den Ländern empfohlen, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. „In Sachsen-Anhalt haben wir diese Empfehlungen quasi eins zu eins umgesetzt“, sagt Grimm-Benne. Ihr sei bewusst, dass es im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dazu unterschiedliche Auffassungen gebe. „Hier gibt es noch dringenden Gesprächsbedarf vor allem hinsichtlich eines bundesweit einheitlichen Vorgehens“, sagt Grimm-Benne als amtierende GMK-Vorsitzende.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt