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08. September 2021

Neuer Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Auffrischimpfungen

Neuer Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Auffrischimpfungen

Im Beschluss am 07.09.2021 hat die Gesundheitsministerkonferenz auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“ den Personenkreis erweitert, der nach Auffassung der Gesundheitsminister auf eigenen Wunsch Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten soll.

Dieser sieht vor, dass neben Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen auch den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch eine Auffrischimpfung angeboten werden soll, ebenso wie bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stünden, zum Beispiel medizinisches Personal im ambulanten und stationären Bereich,

Rechtlich bindend ist der Beschluss allerdings nicht. Laut Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 1. September können Auffrischimpfungen erfolgen. Die Verordnung sieht keine Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen vor.

Nach dem – auch insoweit nicht verbindlichen – GMK-Beschluss sollen auch Personen, die mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe vollständig geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten bekommen. Zudem muss die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegen.

Empfehlung zu Grippe- und COVID-19-Impfung

Angesichts der in Kürze beginnenden Grippeimpfungen hat die GMK außerdem eine zeitnahe Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erbeten, ob die Impfung zusammen mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden kann. Das Paul-Ehrlich-Institut erwarte bei der Co-Administration von inaktivierten Influenza- und COVID-19-mRNA-Impfstoff (Impfungen am gleichen Tag an unterschiedlicher Extremität) keine deutlichen Unterschiede in der Immunogenität, heißt es in dem GMK-Beschluss.

Eine Empfehlung der STIKO zu den Auffrischimpfungen liegt bislang noch nicht vor. Diese wird im September erwartet.