Zuschüsse
Beschreibung:
Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes / technische Hilfen gewähren, wenn durch diese häusliche Pflege ermöglicht / erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse können je nach Kosten der Maßnahme unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils (in Abhängigkeit des Einkommens) bis zu max. 2557 je Maßnahme betragen.
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