zusätzliche Betreuungsleistungen
Beschreibung:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten einen Betreuungsbetrag von bis zu 200 Euro monatlich anstatt bisher maximal 460 Euro jährlich. Dabei wird zwischen einem Grundbetrag von 100 Euro monatlich und einem erhöhten Betrag von 200 Euro monatlich unterschieden. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsleistungen.
Die Leistung können auch Personen der sogenannten Pflegestufe 0 erhalten. Das sind jene Menschen, die die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllen, aber dennoch auf einen speziellen Betreuungsbedarf angewiesen sind. Für sie soll es leichter sein, Unterstützung im häuslichen Bereich stundenweise in Anspruch zu nehmen oder auf Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung in Kleingruppen und ähnliches zurückzugreifen.
Hierbei handelt es sich um Angebote, die auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen ausgerichtet sind.
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