Verhinderungspflege
Beschreibung:
Ist die Pflegeperson an der Pflege gehindert (Erholungsurlaub, Krankheit, weitere Gründe) übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, wenn die Pflegeperson vor der ersten Verhinderung mind. 6 Monate tätig war. Höchstbetrag für Ersatzpflege: 1470 im Kalenderjahr bis 31.12.2009; 1510 im Kalenderjahr bis 31.12.2011.
Übernehmen Verwandte oder nahe stehende Personen: Betrag des Pflegegeld je nach Pflegestufe und zusätzlich auf Nachweis Erstattung notwendige Aufwendungen.
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