teilstationäre Pflege
Beschreibung:
Einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege besteht, wenn dies zur Ergänzung / Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist oder die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat (ab 01.01.2010) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I einen Gesamtwert bis zu 440 , der Pflegestufe II bis zu 1040 und für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1510 .
Anmerkung: Teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung von der Wohnung des Pflegebedürftigen zur Einrichtung und zurück.
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