Kurzzeitpflege
Beschreibung:
Kann die häusliche Pflege nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang abgesichert werden und reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Der Anspruch ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1510 (Stand ab 01.01.2010).
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