Begriffe in der Pflege |
Mittwoch, 02. Mai 2012
Donnerstag, 03. Mai 2012
Mittwoch, 30. Mai 2012
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HaushaltshilfeBeschreibung: Haushaltshilfe kann nach § 38 SGB V; § 198 und § 199 RVO erbracht werden und setzt je nach der Art der beantragten Haushaltshilfe entsprechende versicherungsrechtliche Voraussetzungen voraus. Haushaltshilfe ist Bestandteil der Krankenbehandlung. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn der Versicherte über einen Haushalt verfügt, dessen Weiterführung ihm nicht möglich ist. |
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