Finanz- und Beitragsordnung |
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24.01.2012
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Finanz- und Beitragsordnung in Kraft seit 29.10.2010§ 1Der Verband finanziert seine Tätigkeit überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen. Weitere Einnahmen können Spenden oder andere Zuwendungen durch natürliche oder juristische Personen sein. § 2Die Planung, Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel und Vermögenswerte obliegen dem Vorstand. Die Geschäfte dazu werden durch den Kassenwart wahrgenommen. Einmal jährlich zur Mitgliederversammlung hat der Vorstand Rechenschaft zu legen über Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel des Verbandes. § 3Durch die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer zu wählen, die nach Ablauf des Geschäftsjahres die satzungsgemäße Verwendung der Finanzmittel kontrollieren und in der Mitgliederversammlung darüber Bericht erstatten. § 4
§ 5Für die Teilnehmer an Kongressen, Bildungskursen und Tagungen im Interesse des Verbandes können die Reisekosten übernommen werden. Darüber entscheidet der Vorstand jeweils im Einzelfall. |
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