Finanz- und Beitragsordnung

Februar 2012
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Mittwoch, 01. Februar 2012
14:00 externer Qualitätszirkel
externer Qualitätszirkel (Magdeburg)
Donnerstag, 16. Februar 2012
10:00 Vorstandssitzung
(Magdeburg)
Mittwoch, 22. Februar 2012
13:00 Fortbildung
Expertenstandard Dekubitusprophylaxe und Pneumonieprophylaxe (Spergau)
14:00 externer Qualitätszirkel
externer Qualitätszirkel (Halle)

24.01.2012  

Newsletter Pflegenoten Januar 2012

Aktuelle Statistiken aus der...


Kat: Informationen, Nachrichten LV-HKP
14.12.2011  

MZ-Serie «Ein Pflege-Fall» MDK-Prüfung im "Seniorenhaus am Persebach" in Bad Dürrenberg.

MZ-Serie «Ein Pflege-Fall»...


Kat: Informationen
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Finanz- und Beitragsordnung in Kraft seit 29.10.2010

§ 1

Der Verband finanziert seine Tätigkeit überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen. Weitere Einnahmen können Spenden oder andere Zuwendungen durch natürliche oder juristische Personen sein.

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§ 2

Die Planung, Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel und Vermögenswerte obliegen dem Vorstand. Die Geschäfte dazu werden durch den Kassenwart wahrgenommen. Einmal jährlich zur Mitgliederversammlung hat der Vorstand Rechenschaft zu legen über Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel des Verbandes.

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§ 3

Durch die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer zu wählen, die nach Ablauf des Geschäftsjahres die satzungsgemäße Verwendung der Finanzmittel kontrollieren und in der Mitgliederversammlung darüber Bericht erstatten.

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§ 4

  1. Der Monatsbeitrag beträgt 77,00 € je Mitglied.
  2. Betreibt ein Mitglied mehr als eine Einrichtung, so wird für jede weitere Einrichtung zusätzlich zu dem Beitrag nach § 4 (1) jeweils ein Monatsbeitrag von 50,00 € fällig.
  3. Absatz 2 gilt nicht für Fördermitglieder.
  4. Die Zahlung hat monatlich im Voraus spätestens bis zum 5. des betreffenden Monats bargeldlos auf das Konto Nr. 33061943 bei der Stadtsparkasse Magdeburg, BLZ 810 532 72 zu erfolgen. Der Verein ist berechtigt, von jedem Mitglied, dass mit der Beitragszahlung im Rückstand ist und gemahnt wird, eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 €/Mahnung zu verlangen.

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§ 5

Für die Teilnehmer an Kongressen, Bildungskursen und Tagungen im Interesse des Verbandes können die Reisekosten übernommen werden. Darüber entscheidet der Vorstand jeweils im Einzelfall.

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Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
LVHKP – mitgliederstärkster Landesverband für private Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

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