Aktuelles

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  01
02
03
04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29
30
31  
Mittwoch, 02. Mai 2012
13:00 Fortbildung
regionaler Qualitätszirkel/Regionalversammlung (Halle)
Donnerstag, 03. Mai 2012
10:00 Vorstandssitzung
(Magdeburg)
Mittwoch, 30. Mai 2012
14:00 externer Qualitätszirkel
externer Qualitätszirkel (Magdeburg)


LV-HKP > Allgemein > Nachrichten LV-HKP
< Vorheriger Artikel
05.07.2010 Alter: 2 Jahre
Kategorie: Nachrichten LV-HKP
Von: LV-HKP

Häusliche Krankenpflege auch in der Kurzzeitpflege möglich


Jetzt haben auch Patienten der Kurzzeitpflege einen Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen. Bedingung ist, dass die Patienten nicht pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind. Sterbenden Menschen steht zudem, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu. Bisher war beides nicht vorgesehen. Ermöglicht wird dieses durch Änderungen der entsprechenden Richtlinien zur SAPV.

"Damit wird klargestellt, dass Einrichtungen der Kurzzeitpflege zukünftig die Behandlungspflege für Nicht-Pflegebedürftige mit der Krankenkasse abrechnen können", sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Der bpa begrüßt diese von uns angestrebte Klarstellung. Ein neuer Typus von Kurzzeitpflegeeinrichtungen, z.B. zur Krankenhausnachsorge, kann entstehen."
Für Tews "völlig unverständlich" ist allerdings, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht auch für die Tages- und Nachtpflege geregelt wurde, denn Patienten halten sich zeitweise auch in diesen teilstationären Einrichtungen auf.


Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
LVHKP – mitgliederstärkster Landesverband für private Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

StartAktuellesPflegewissenTermineFortbildungEinrichtungenMitgliederbereich
Lage und Anfahrt - Kontakt - Suche - Sitemap - Impressum