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14.07.2010 Alter: 2 Jahre
Kategorie: Nachrichten LV-HKP
Von: LV-HKP

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI


Durch Informationen der KT (speziell AOK Sachsen-Anhalt) gibt es bei der Abrechnung der Beratungseinsätze massive Probleme. Laut Aussage der AOK werden die Rechnungen und die Formblätter zum Beratungseinsatz getrennt und teilweise mit großen Zeitabständen versandt.

Im Zuge einer reibungslosen Abrechnungsabwicklung bittet die AOK, dass die beiden Formulare grundsätzlich zusammen (körperlich und zeitlich) eingereicht werden.  

Wir danken Ihnen, auch im Namen der AOK, für Ihre Bemühungen.

Im Anhang erhalten Sie das Musterformular für die Abrechnung und ein Info-Schreiben vom Spitzenverband der Pflegekassen.


Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
LVHKP – mitgliederstärkster Landesverband für private Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

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