Aktuelles

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  01
02
03
04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29
30
31  
Mittwoch, 02. Mai 2012
13:00 Fortbildung
regionaler Qualitätszirkel/Regionalversammlung (Halle)
Donnerstag, 03. Mai 2012
10:00 Vorstandssitzung
(Magdeburg)
Mittwoch, 30. Mai 2012
14:00 externer Qualitätszirkel
externer Qualitätszirkel (Magdeburg)


LV-HKP > Allgemein > Informationen
< Vorheriger Artikel
09.11.2009 Alter: 3 Jahre
Kategorie: Informationen
Von: LV-HKP

Patientenverfügung

Vorlage


I. Personalien

Vor- und Zuname:
Geb.-Datum:
Straße:
PLZ/Wohnort:
Tel.:
wichtige Vorerkrankungen:
Hausartz: 


II. Anweisungen an die mich behandelnden Ärzte und Pflegepersonen

1. Ich setzte es als selbstverständlich voraus, dass mir mein Leben gerettet wird, sofern dies nach menschlichem Ermessen möglich ist und dass man mich sterben lässt, wenn mindestens zwei der mich behandelnden Ärzte zu einer infausten Prognose gelangt sind. Von den mich behandelnden Ärzten verlange ich, dass sie ihrer Rechtspflicht nachkommen und mich über meinen Krankheitszustand und die hieraus resultierenden Konsequenzen jederzeit und in vollem Umfang aufklären.

2. Ich weiß, dass ich weder von den Ärzten noch von den professionell Pflegenden eine strafbare aktive Tötung verlangen kann, wenn mein Zustand nach allgemeiner Erfahrung die Wie-derkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und das Wiedererstarken des Lebenswillens nicht erwarten lässt.

Hat meine Krankheit oder haben meine Verletzungen einen irreversiblen Verlauf genommen, der zu meinem Tod führen wird oder ist mein Zustand derart, dass ich kein bewusstes und umweltbezogenes Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung mehr führen kann (z. B. bei Demenz, insbesondere Alzheimerschen Erkrankung, bei Vorliegen eines Wachkomas), lehne ich die Vornahme lebensverlängernder bzw. -erhaltender Maßnahmen kategorisch ab. Bereits eingeleitete (intensiv)medizinische Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Wiedererlangung des Bewusstseins in kürzerer oder längerer Zeit aus ärztlicher Sicht zwar unwahrscheinlich, aber letztlich nicht völlig auszuschließen ist. Denn ich will auf keinen Fall das Risiko eingehen, mit schwersten geistigen und/oder körperlichen Schäden als Pflegefall am Leben gehalten zu werden.

Zu diesen geistigen und/oder körperlichen Schäden zählen insbesondere:

  • Liegt einer der oben genannten Fälle oder ein ähnlicher Fall vor, so verfüge ich hiermit, wei-tere Diagnostik, ärztliche Behandlung, Eingriffe und lebensverlängernde bzw. -erhaltende Maßnahmen sowie die sich hierauf beziehenden pflegerischen Maßnahmen zu unterlassen. Insbesondere haben folgende (intensiv-)medizinische Maßnahmen zu unterbleiben:
  • schwere, dauerhafte Schädigungen der Gehirnfunktion,
  • irreversible Bewusstseins-/Persönlichkeitsstörungen,
  • länger (über sechs Monate) andauerndes Wachkoma,
  • dauerhafter Verlust der Fähigkeit zu Essen und zu Trinken,
  • irreversibler, kompletter Bewegungsverlust bzw. Bewegungsunfähigkeit,
  • dauerhafter Verlust von lebenswichtigen Organfunktionen,
  • unheilbare Erkrankungen mit vorhersehbarem tödlichen Ausgang,
  • schwerste, entstellende Folgen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls,
  • fortschreitende geistige Verwirrtheit,
  • unerträgliche Schmerzen, die auch mit den Mitteln heutiger moderner Schmerztherapie nicht zu beseitigen sind.
  • Sollten die oben genannten oder ähnliche Maßnahmen bereits eingeleitet worden sein, bestehe ich auf dem Abbruch dieser Maßnahmen. Dies schließt eine den Umständen angemessene palliative Behandlung im Sinne einer Schmerzlinderung und/oder Leidensminderung nicht aus.

3. Von den mich behandelnden Ärzten und Pflegepersonen erwarte ich, dass sie ihre Bemühungen auf die Hilfe zum Sterben, also auf eine Linderung von Beschwerden bei gleichzeiti-gem Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (sog. passive Sterbehilfe) beschränken. Hierunter verstehe ich nicht nur eine meinen menschlichen Grundbedürfnissen entsprechende ärztliche Betreuung, Unterbringung und Pflege, sondern auch die optimale Behandlung von Schmerz, Depression, Übelkeit und Erbrechen, Angst und Unruhe.

Ich möchte eine optimale, dem heutigen medizinischen Stand entsprechende Schmerztherapie erhalten, möchte aber dennoch so lange wie möglich meine geistige Klarheit bewahren, um mein Lebensende so lange wie möglich bewusst erleben und bestimmen zu können. Daher lehne ich Medikamente mit sedierendem Charakter ab.

Des Weiteren bin ich mir bewusst, dass bei manchen zum Tode führenden Erkrankungen die notwendige Schmerzlinderung bzw. Leidensminderung so stark im Vordergrund stehen kann, dass zugleich die Möglichkeit einer Lebensverkürzung als ungewollte Nebenwirkung eintritt. Eine derartige Schmerztherapie und die aus ihr resultierenden Konsequenzen werden von mir in Kauf genommen und gebilligt.

4. Ich bin mir darüber im Klaren, dass auch bei einer Bewusstlosigkeit („Wachkoma"), die länger als sechs Monate andauert, die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass ich irgend-wann - mit oder ohne zerebrale Dauerschäden- aufwache. Ich möchte aber trotzdem nicht künstlich am Leben gehalten werden, wie z. B. durch eine Magenfistel, Nasensonde oder pa-renterale Ernährung über die Vene. Ich erwarte, dass die mich behandelnden Ärzte und professionell Pflegenden in einem solchen Fall auf die Anwendung lebenserhaltender Maßnahverzichten, wie z. B. auf die Anwendung von Antibiotika. Dabei bin ich mir bewusst, dass zu den lebenserhaltenden Maßnahmen insbesondere die künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, Sauerstoffzufuhr, künstliche Beatmung, Medikation, Bluttransfusion und Dialyse gehören.

5. Die Prognose, ob mein Zustand oder meine Krankheit zum Tode führen und mir nach aller Voraussicht große Schmerzen oder Qualen bereiten wird, soll von zwei, in keinem unterein-ander bestehenden Abhängigkeitsverhältnis stehenden Ärzten, getroffen werden.

6. Zur eigenen Absicherung sei den behandelnden Ärzten und professionell Pflegenden empfohlen, diese Patientenverfügung zu den Krankenunterlagen zu nehmen und im Krankenblatt zu vermerken, dass eine Intensivtherapie, ein Eingriff, eine Behandlung oder Reanimation angesichts des Befundes nur noch einer sinnlosen Sterbensverlängerung gedient hätte.

Ärzte und professionell Pflegende, die den vorstehenden Anordnungen Folge leisten, handeln im Sinne des geltenden Rechts.

  • Wiederbelebung (z.B. bei Herzstillstand, Atemstillstand, Stoffwechselentgleisungen),
  • künstliche Beatmung,
  • künstliche Beatmung und Sauerstoffzufuhr,
  • künstliche Nahrungszufuhr, insbesondere mittels Magensonde, Magenfistel oder intravenö-ser Infundierung sowie Flüssigkeitszufuhr,
  • Transfusionen von Blut/Blutbestandteilen,
  • Blut- oder Peritoneal-Dialyse,
  • Antibiotika bei fieberhaften Begleiterscheinungen,
  • andere medikamentöse Behandlungen mit dem Ziel der Lebensverlängerung.

III. An den Bevollmächtigten

Für den Fall, dass die mich behandelnden Ärzte und Pflegefachkräfte oder ein aus welchen Gründen auch immer angerufener Betreuungsrichter gegen die vorstehenden Anordnungen verstoßen, ist der von mir für die Gesundheitssorge eingesetzte Bevollmächtigte (siehe Vor-sorgevollmacht vom xx.xx.20xx) angehalten, unverzüglich Strafanzeige und Strafantrag z.B. wegen Körperverletzung zu erstatten.

Im Hinblick auf einen möglicherweise involvierten Betreuungsrichter sei angemerkt, dass auch dieser, wenn er die vorliegende Patientenverfügung missachtet, eine Körperverletzung im Amt begeht und somit strafrechtlich belangt werden kann. Insofern verweise ich auf die Verfügung des Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 15.01.2008, Az.: 4 BerL 144/07.

Ort, Datum                                     _____________________ 
                                                                  Unterschrift


Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
LVHKP – mitgliederstärkster Landesverband für private Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

StartAktuellesPflegewissenTermineFortbildungEinrichtungenMitgliederbereich
Lage und Anfahrt - Kontakt - Suche - Sitemap - Impressum