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08.03.2009 Alter: 3 Jahre
Kategorie: Presse Presse: Sonntagsnachrichten: transparenz in der pflegeEin Ja zur QualitätSeit der Einführung der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung hat eine Vielzahl von Neuerungen und Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen mit sich gebracht. So hat der Gesetzgeber mit der Änderung der Pflegeversicherung beschlossen, dass vom 1. Januar 2009 an die Ergebnisse der Qualität der Pflegeeinrichtungen sowohl im Internet als auch in jeder Pflegeeinrichtung zu veröffentlichen sind. Die Vereinbarung der Grundlagen dieser vergleichbaren Veröffentlichung der Lebens- und Ergebnisqualität wurde an die Selbstverwaltung auf der Bundesebene gegeben. Der Gesetzgeber hat damit Krankenkassen, Sozialhilfeträger und die Verbände der Einrichtungsträger unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände beauftragt, die Inhalte zu den Qualitätsberichten zu vereinbaren. Jetzt haben diese die Details zu den Kriterien und der Bewertung von Pflegediensten in einem Qualitätsbericht festgelegt. Vorausgegangen war eine grundlegende Verständigung sowohl im Bereich von Pflegediensten als auch für Pflegeheime bereits zum Ende des vergangenen Jahres. Bei der Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen werden rund 10 % aller Pflegebedürftigen aus allen Pflegestufen erstmalig auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe in die Bewertung einbezogen. Die Prüftätigkeit bezieht sich somit nicht ausschließlich auf die besonderen Risiken einzelner, sondern auf einen breiteren Querschnitt aller betreuten Menschen. Für die ambulante Pflege wurden zahlreiche Bewertungskriterien in unterschiedlichen Bereichen festgelegt, die mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet werden können und auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst sind. Diese Bereiche sind die pflegerischen Leistungen, die ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, die Dienstleistungen und Organisation (Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene) sowie die Befragung der Kunden. Aus den Bereichen eins bis drei wird ein Gesamtergebnis gebildet; das Resultat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen. Fazit: Einer Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen, wie sie der gesetzlichen Vorgabe durch die Pflegereform entspricht, steht nichts mehr im Wege. Diese werden jetzt nach und nach in den Einrichtungen vor Ort wie auch im Internet zum Abruf bereitgestellt. Der Spitzenverband MDS rechnet frühstens ab Mai mit dieser Art der Überprüfungen. Somit wird die Qualität der Pflege in Deutschland für jedermann transparent.
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