Aktuelles

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  01
02
03
04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29
30
31  
Mittwoch, 02. Mai 2012
13:00 Fortbildung
regionaler Qualitätszirkel/Regionalversammlung (Halle)
Donnerstag, 03. Mai 2012
10:00 Vorstandssitzung
(Magdeburg)
Mittwoch, 30. Mai 2012
14:00 externer Qualitätszirkel
externer Qualitätszirkel (Magdeburg)


LV-HKP > Allgemein > Presse
< Vorheriger Artikel
08.03.2009 Alter: 3 Jahre
Kategorie: Presse

Presse: Sonntagsnachrichten: transparenz in der pflege

Ein „Ja“ zur Qualität


Bild

Seit der Einführung der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung hat eine Vielzahl von Neuerungen und Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen mit sich gebracht. So hat der Gesetzgeber mit der Änderung der Pflegeversicherung beschlossen, dass vom 1. Januar 2009 an die Ergebnisse der Qualität der Pflegeeinrichtungen sowohl im Internet als auch in jeder Pflegeeinrichtung zu veröffentlichen sind. Die Vereinbarung der Grundlagen dieser vergleichbaren Veröffentlichung der Lebens- und Ergebnisqualität wurde an die Selbstverwaltung auf der Bundesebene gegeben. Der Gesetzgeber hat damit Krankenkassen, Sozialhilfeträger und die Verbände der Einrichtungsträger – unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände beauftragt, die Inhalte zu den Qualitätsberichten zu vereinbaren. Jetzt haben diese die Details zu den Kriterien und der Bewertung von Pflegediensten in einem Qualitätsbericht festgelegt. Vorausgegangen war eine grundlegende Verständigung sowohl im Bereich von Pflegediensten als auch für Pflegeheime bereits zum Ende des vergangenen Jahres.

Bei der Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen werden rund 10 % aller Pflegebedürftigen aus allen Pflegestufen – erstmalig auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe – in die Bewertung einbezogen. Die Prüftätigkeit bezieht sich somit nicht ausschließlich auf die besonderen Risiken einzelner, sondern auf einen breiteren Querschnitt aller betreuten Menschen. Für die ambulante Pflege wurden zahlreiche Bewertungskriterien in unterschiedlichen Bereichen festgelegt, die mit Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ bewertet werden können und auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst sind. Diese Bereiche sind die pflegerischen Leistungen, die ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, die Dienstleistungen und Organisation (Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene) sowie die Befragung der Kunden. Aus den Bereichen eins bis drei wird ein Gesamtergebnis gebildet; das Resultat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen.

Fazit: Einer Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen, wie sie der gesetzlichen Vorgabe durch die Pflegereform entspricht, steht nichts mehr im Wege. Diese werden jetzt nach und nach in den Einrichtungen vor Ort wie auch im Internet zum Abruf bereitgestellt. Der Spitzenverband MDS rechnet frühstens ab Mai mit dieser Art der Überprüfungen. Somit wird die Qualität der Pflege in Deutschland für jedermann transparent.


Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
LVHKP – mitgliederstärkster Landesverband für private Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

StartAktuellesPflegewissenTermineFortbildungEinrichtungenMitgliederbereich
Lage und Anfahrt - Kontakt - Suche - Sitemap - Impressum