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13.07.2008 Alter: 4 Jahre
Kategorie: Presse Presse: Sonntagsnachrichten: wie geht es weiter mit der pflege?Seit 1. Juli gelten neue Bestimmungen![]() Die Pflege von älteren Menschen mit neuen Beiträgen und höheren Pflegesätzensteht im Mittelpunkt der weiterentwickelten Pflegeversicherung. Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat sie sich mehrfach bewährt. Nun werden strukturelle Änderungen in der Pflegeversicherung vorgenommen, die dem Grundsatz ambulant vor stationär stärker als bisher Rechnung tragen. Mittlerweile erhalten mehr als zwei Millionen Pflegebedürftige jeden Monat Versicherungsleistungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit ab - sie hat so in den letzten 12 Jahren viele Menschen vor der Abhängigkeit von Hartz 4 bewahrt. Heute leben fünf Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege und etwa 25 Prozent der stationär versorgten Menschen sind auf zusätzliche Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die demographische Entwicklung zeigt, die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen, denn der Anteil der älteren und hochbetagten Menschen an der deutschen Bevölkerung wächst stetig. Heute geht man davon aus, dass 2030 etwa drei Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sind - auch der Hilfebedarf der Pflegebedürftigen wird immer komplexer. Neben körperlichen Einschränkungen treten immer mehr geistige und psychische Defekte bis hin zu schweren Demenzerkrankungen auf. Dazu kommen entscheidende Veränderungen in der Sozialstruktur, wie zum Beispiel die wachsende Anzahl der Singlehaushalte. Der Bundesrat hat der Änderung des lang diskutierten Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PfWG) zugestimmt, das somit am 1. Juli in Kraft tritt. Aus Sicht ambulanter Pflegedienste von besonderem Interesse sind: höhere Sachleistungsansprüche von Kunden, die Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften und mehr Qualitätsprüfungen. Damit kommt auch Mehrarbeit auf die Pflegedienste zu. Ob nun bei der Entwicklung und Verbesserung bestehender Angebote gerade im oder in der Änderung der Pflegeverträge. Da die Leistungsbeträge der Sachleistungen angehoben werden, stellt sich die Frage, ob und welche Pflegeverträge zu ändern sind. Kompetenter Ansprechpartner ist der Landesverband Hauskrankenpflege, der auch in anderen Fällen mit Rat und Tat seinen Mitgliedern zur Seite steht.
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